Die Stadtverwaltung empfiehlt Muslimen, „frühzeitig nach Alternativen“ zu suchen und begründet das Verbot folgendermaßen: „Die hygienischen Auflagen aufgrund von EU-Vorgaben wären für die Schäfer, die in der Vergangenheit ihre Schlachträume zu diesem Zweck genutzt haben, nur mit sehr hohem finanziellen Aufwand umsetzbar gewesen. Muslime, die an diesen Tagen ein Schaf anlässlich des hohen Feiertages schlachten möchten, sollten sich daher frühzeitig in anderen Kreisen nach zugelassenen Schlachtstätten für Schafe erkundigen.“ Ob das Verbot auch für Tiere wie Rinder gilt, die ebenfalls als Schlachttiere beim Opferfest in Frage kommen, geht aus dem Beschluss nicht hervor.