Vor
rund zwei Jahren hat die Tötung und Zerlegung des jungen
Giraffenbullens Marius im Kopenhagener Zoo weltweit für Empörung
gesorgt.
Nun hat der Direktor des Nürnberger Tiergartens in einem öffentlichen Vortrag erklärt, dass er allein im letzten Jahr 60 „überzählige“ Zootiere töten ließ.
Nach dem deutschen Tierschutzgesetz ist das Töten eines Tieres ohne vernünftigen Grund eine Straftat.
Bereits 2011 hat das Oberlandesgericht Naumburg in einem ähnlichen Fall geurteilt, dass weder Artenschutz, Nichteignung eines Tieres zur Zucht, noch finanzielle Erwägungen einen vernünftigen Grund zur Tötung eines Wirbeltieres darstellen.
Es wurde nun Strafanzeige gegen den Direktor des Nürnberger Tiergartens wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Es kann nicht sein, dass erst publikumswirksam Jungtiere gezüchtet und vermarktet werden, um sie dann, wenn der Platz eng wird, zu töten. Das Tierschutzgesetz gilt für alle Tierhalter, auch für Zoos!Text