Quelle: Tasso
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Tier einen Giftköder verschluckt hat - sofort zum Tierarzt.
Rechtliche Möglichkeiten:
Wenn ein Hund durch einen Giftköder oder ähnliches verletzt oder sogar getötet wurde, kann der Halter auf zivilrechtlichem Wege Schadensersatzansprüche geltend machen.
Derjenige, der Gift gezielt auslegt, um Hunde zu verletzen oder gar zu töten, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Tätern drohen je nach Einzelfall bis zu 25.000€ Bußgeld oder Freiheitsentzug. Neben einer strafbaren "Sachbeschädigung" steht auch ein Verstoß gegen das Chemiegesetz im Raum.
In jedem Fall sollte der Hundehalter alle Beweise sammeln und Fotos machen.
Innerhalb von drei Monaten sollte eine Strafanzeige und innerhalb von drei Monaten ein Strafantrag gestellt werden.