Qu | Für den ein oder anderen mag die kommende Vorweihnachtszeit die
schönste Zeit des Jahres sein, für Tiere ist sie das nicht.
Auch nicht
für die Wildtiere.
Landauf, landab laden jetzt vornehmlich Waldbesitzer
oder -pächter - private und staatliche - zu großen Drückjagden ein. An
diesen Jagden nehmen revierübergreifend jeweils viele Dutzend Jäger und
Treiber mit ihren Hunden teil.
Häufig gibt es sogar
Jagdreiseveranstalter, die Drückjagden kommerziell vermarkten und ganze
Gruppen von Jägern aus allen Teilen des Landes und den benachbarten
Niederlanden mit Bussen zu den Jagdevents ankarren.
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Ziel ist es, so viele Tiere wie möglich zu töten - vor allen Dingen
Wildschweine und Rehe. Füchse, Waschbären, Dachse werden da wie
selbstverständlich "mitgenommen" und häufig einfach in irgendeinem
Dickicht entsorgt. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Drückjagden sind in den seltensten Fällen weidgerecht:
ein Großteil der Tiere wird von schießgeilen Lodenjacken oder von
Gelegenheitsjägern ohne ausreichende Schießfertigkeit angeschossen.
Viele dieser Tiere verenden nach Stunden oder nach Tagen des Leids
irgendwo im Unterholz.
Für mediales Aufsehen hat auch der Fall eines Jagdreiseveranstalters
in Mecklenburg-Vorpommern gesorgt, der "Gänsejagd-Safaris" in die
Wasservogelschutzgebiete an der Peene und in das Naturschutzgebiet
Müritzer Seenplatte veranstaltet.
Eine Jagd gilt als waidgerecht, wenn sie entsprechend der
jagdgesetzlichen Regelungen durchgeführt wird. Es gibt aber auch
zahlreiche Aspekte, die in Jagdgesetzen oder Ausführungsverordnungen
nicht definiert sind.
Sie leiten sich aus Jagdbräuchen ab: Zum
waidgerechten Jagen gehört beispielsweise das "Ansprechen" des Wildes
vor dem Schuss: Der Jäger muss wissen, ob er ein Wildschwein oder ein
Pony im Visier hat, ein junges oder ein erwachsenes Tier, ein männliches
oder weibliches, oder gar ein Jungtiere führendes Muttertier.
Ebenso
muss er einen Schuss so anzutragen, dass das Wildtier nicht leidet.
Eigentlich selbstverständliche Dinge, die in der Jagdpraxis jedoch
häufig keine Anwendung finden.
"Die vielgepriesene deutsche
Waidgerechtigkeit dient der Volksverdummung und der Verdeckung
strafbarer Handlungen. Sie bemäntelt tierquälerische Jagdmethoden mit
falsch verstandener Traditionspflege." ("Heuchler im grünen Loden")
Denn was ist waidgerecht z.B. an den jetzt wieder stattfindenden
Drückjagden, bei denen Treiber mit Knüppeln und mit Hunden die Tiere aus
ihren Einständen den Jägern vor die Büchse "drücken"? Auch die
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz bemängelt, dass gerade bei
dieser Art zu jagen, bis zu 60 Prozent der Tiere lediglich verletzt
werden und häufig im Dickicht verenden.
Quelle: Wildtierschutz Deutschland e.V. November 2019
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