Animal Hoarding bedeutet so viel wie Tierhortung, also das krankhafte Sammeln von Tieren.
Was sich so harmlos anhört, ist für Tier und Mensch eine Qual. Gemeinsam ist allen Menschen mit dieser psychisch bedingten Störung die Haltung einer Vielzahl von Tieren auf engstem Raum bei gleichzeitig mentalem und oft finanziellem Unvermögen, die Tiere ausreichend zu füttern und medizinisch zu versorgen.
Erhebliche Hygiene- und Gesundheitsmängel, Verletzungen, Parasitenbefall, Verhaltensstörungen bis hin zu toten Tiere sind häufige Merkmale.
Es ist nicht die Absicht des Tiersammlers, seine Tiere durch sein Verhalten zu quälen. Dies ändert jedoch im Ergebnis nichts an dem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Es ist wichtig, dass Ämter, soziale Einrichtungen und Tierschutzvereine gemeinsam eingreifen und zusammenarbeiten. Für die Veterinärämter allein ist es schwierig, mit den ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln der Paragraphen §§ 16 bis 20 des Tierschutzgesetzes dem Herr zu werden.
Neben Auflagen müssen Kontrollbesuche durchgeführt oder Tiere im Notfall sichergestellt werden.
Die ohnehin überfüllten Tierheim sehen sich mit Kapazitätsproblemen und Kosten für die medizinische Versorgung konfrontiert.
Quelle: Tasso