Vor wenigen Wochen wurde über einen Landwirt berichtet, der auf seinem Bauernhof mehrere ungewollte Katzenbabys erschlagen und ertränkt hat.
Da der Täter während der Ermittlungen von seinem Recht die Aussage zu verweigern Gebrauch machte, konnte ihm die Staatsanwaltschaft nur ein Tötungsdelikt nachweisen. Doch das hat genügt. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde der Katzenmörder zu einer Geldstrafe von insgesamt 1750 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Auch, wenn eine viel höhere Strafe angemessen wäre, ist das eine erfreuliche Verurteilung, da Tierquälerei leider in Deutschland häufig ungestraft bleibt.
Das ist ein juristischer Erfolg, der Mut macht. Vielfach zögern Zeugen von Tierquälerei, diese bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, da sie glauben, das sei aussichtslos oder weil sie Angst vor persönlichen Konsequenzen haben. Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes auch auf juristischem Wege zu kämpfen.
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