Von der Bundesregierung beauftragte Gutachter fordern das Ende der traditionellen Massentierhaltung. Die Mehrkosten in der Landwirtschaft werden zu höheren Preisen führen. Die Gutachter glauben jedoch, dass die Konsumenten bereit sind, mehr für Lebensmittel auszugeben.
In den vergangenen Jahren war die Tierzucht regelmäßig in die Schlagzeilen gekommen. Massentierhaltung und ihre Folgen wurden diskutiert. Verändert hat sich aber noch nicht viel, wie ein ernüchterndes Gutachten für die Bundesregierung zeigt. Darin fordert der Wissenschaftliche Beirat Agrarpolitik WBA zahlreiche Änderungen in der Tierhaltung.
(1) Zugang aller Nutztiere zu verschiedenen Klimazonen, vorzugsweise Außenklima,
(2) Angebot unterschiedlicher Funktionsbereiche mit verschiedenen Bodenbelägen,
(3) Angebot von Einrichtungen, Stoffen und Reizen zur artgemäßen Beschäftigung, Nahrungsaufnahme und Körperpflege,
(4) Angebot von ausreichend Platz,
(5) Verzicht auf Amputationen,
(6) routinemäßige betriebliche Eigenkontrollen anhand tierbezogener Tierwohlindikatoren, (7) deutlich reduzierter Arzneimitteleinsatz,
(8) verbesserter Bildungs-, Kenntnis- und Motivationsstand der im Tierbereich arbeitenden Personen und
(9) eine stärkere Berücksichtigung funktionaler Merkmale in der Zucht.
Um den Tierschutz in der Tierhaltung tatsächlich grundlegend verbessern zu können, rechnen die Gutachter bei der Umsetzung dieser Leitlinien mit Mehrkosten von etwa 13 bis 23 Prozent, also insgesamt etwa 3 bis 5 Milliarden Euro jährlich. Aus diesem Grund wird auch die Politik zu entsprechenden Maßnahmen aufgefordert.
Nur so könne ein verbesserter Tierschutz überhaupt umgesetzt werden. So sollen in den Bundesländern die Kontrollen verbessert und öfter durchgeführt werden.
Und bei Nichteinhaltung der entsprechenden Regelungen zum Tierschutz müsse es stärkere Sanktionen geben, so die Gutachter. Vom Bund verlangt der Wissenschaftliche Beirat:
(1) den Aufbau eines nationalen Tierwohl-Monitorings,
(2) die Förderung innovativer Formen der Bürger-/Bürgerinnenbeteiligung,
(3) Qualifikationsnachweise und Fortbildungsverpflichtung für Tierhalter/-innen und Tierbetreuer/-innen,
(4) ein Informationsprogramm für Verbraucher/-innen inkl. eines staatliches Tierschutzlabels (5) ein Forschungs- und Innovationsprogramm Tierwohl.
(6) Ergänzungen im Tierschutzrecht, (
7) Prüf- und Zulassungsverfahren für Stall- und Schlacht-/Betäubungseinrichtungen,
(8) Umschichtung von Mitteln der 1. in die 2. Säule der GAP, um die finanziellen Spielräume für Tierwohlmaßnahmen zu erhöhen,
(9) (gemeinsam mit den Bundesländern) die Erweiterung des Maßnahmenspektrums der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) um weitere Tierwohlmaßnahmen und
(10) die Ergänzung der öffentlichen Beschaffungsordnungen um Tierschutz.
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