Die Treibjagd hat Eventcharakter, wo auch von nah und fern Tierquäler eingeladen werden und ganze Regionen mit unzähligen unbeteiligten Tierarten in Todesangst und Panik versetzt werden (niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 TierSchG).
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