Im
Zeitraum von 2013 bis 2014 sanken die Versuchstierzahlen leicht um 6,6
Prozent auf insgesamt 2.798.463 Tiere.
Dies geht aus der heute
erschienenen Bundesstatistik des Bundeslandwirtschaftsministeriums
hervor. Die Zahlen basieren auf den Vorgaben der neuen
Versuchstiermeldeverordnung. Aus diesem Grund sind die Zahlen mit denen
der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Der Bundesverband Menschen für
Tierrechte kritisiert, dass es im Bereich der regulatorischen Tests für
die Herstellung von Arzneimitteln noch immer keine anerkannten neuen
tierversuchsfreien Methoden gibt.
Obwohl die Versuchstierzahlen ab diesem Jahr auf Basis anderer
Vorgaben erhoben werden, hat sich die Reihenfolge der am meisten
verbrauchten Tiere nicht verändert: Die Maus bleibt das am häufigsten
verwendete Versuchstier (68 Prozent oder 1.901.985 Tiere), danach folgen
Ratten (13 Prozent oder 362.530 Tiere), Fische (9,6 Prozent oder
272.925 Tiere) und Kaninchen (3,78 Prozent oder 105.784).
2.842 Affen (inklusive Halbaffen) mussten 2014 in Versuchen
leiden. Dabei handelte es sich überwiegend um Javaneraffen (73,9 Prozent
aller verwendeten Affen), die in regulatorischen Versuchen bei der
Entwicklung von Arzneimitteln eingesetzt wurden. Ihnen folgen
Marmosetten und Tamarinen (11,44 Prozent) und Rhesusaffen (4,5 Prozent).
Die gefürchteten "Primatenstuhlversuche" im Bereich der
Grundlagenforschung mit Javaneraffen machten ein Prozent (27 Affen) aus,
die Grundlagenforschung an Marmosetten bzw. Tamarinen (6,7 Prozent
oder 183 Tiere), gefolgt von Rhesusaffen mit 1,4 Prozent. Innerhalb der
regulatorischen Giftigkeitsprüfungen werden die meisten Affen in der
Langzeittoxizität (orale Verabreichung 29 bis 90 Tage) verwendet,
gefolgt von Versuchen mit einmaliger Verabreichung von Arzneimitteln.
Die medizinischen Gründe für die Tierversuche sind in der neuen
Statistik nicht angegeben.
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte kritisiert, dass es im Bereich der regulatorischen Tests für die Herstellung von Arzneimitteln noch immer keine anerkannten neuen tierversuchsfreien Methoden gibt. "Während sich im Bereich der Chemikalienregulierung in den letzten Jahren sehr viel getan hat, bewegt sich nichts bei der Entwicklung von Herstellung von Arzneimitteln und medizinischen Produkten und Geräten. Deswegen fordern wir von Politik, Wissenschaft und Industrie einen Masterplan für das Ende der Tierversuche ein. Mit unserem Maßnahmenkatalog zeigen wir gangbare Wege auf, wie dies erreicht werden kann", so Christina Ledermann, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. Nach der neuen Versuchstiermeldeverordnung werden bestimmte Eingriffe an Tieren wie z.B. Schwanzspitzenbiopsien nicht mehr gezählt. Dies trägt auch zu dem Rückgang der Versuchstierzahlen bei. Hinzukommen neue Kategorien. Unter "Verwendung zu regulatorischen Zwecken und Routineproduktion" werden z. B. toxikologische Untersuchungen und Qualitätskontrollen zusammengefasst. Unter "Translationale und angewandte Forschung" ist die ausgerichtete Forschung auf praxisrelevante Ergebnisse zu verstehen, die sich von der Grundlagenforschung zu reiner Wissensvermehrung ohne Zweckgebundenheit abgrenzt.
Der Bundesverband wird in Kürze eine ausführlichere Analyse zu den Versuchstierzahlen an Affen veröffentlichen.
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Pressestelle: Christina Ledermann Tel.: +49 (211) 16345429 Mobil: 0179/ 450 46 80 E-Mail: ledermann at tierrechte de Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. |