Die am Dienstag im Ministerrat beschlossene Reform des Strafgesetzes bringt härtere Strafen für Tierquäler. Konkret bedeutet das eine Erhöhung des Strafrahmens von bisher maximal einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre.
Tierschützer freuen sich über die neue Reform des Strafgesetzes.
Wir sind alle aufgerufen, in unserem Alltag achtsam mit den Bedürfnissen der Tiere umzugehen, um unserer Verantwortung ihnen gegenüber gerecht zu werden.
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