Strafmaß für Tierquäler soll auf zwei Jahre erhöht werden.
Schenkt man dem aktuellen Entwurf der Strafrechtsnovelle 2015 Glauben, so wird Tierquälerei künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet und die Möglichkeit die Tat mit einer Geldstrafe zu sühnen, soll ersatzlos gestrichen werden.
Mit der Erhöhung würde Tierquälerei endlich als echtes Verbrechen angesehen werden und die Behörden könnten künftig alle Mittel der Aufklärung und Verfolgung von Täterinnen und Tätern, wie etwa auch die Fahndung mit Fotos in den Medien, einsetzen.
Das ist ein Anfang.
Alle Tiere - Haustiere, Wildtiere, landwirtschaftliche Nutztiere und Versuchstiere - müssen als empfindsame Lebewesen, so wie es das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch in Paragraph 285a eigentlich schon seit 1990 vorsieht, um ihrer selbst willen vor Misshandlung, vor physischen und psychischen Qualen in den Schutz der Gesetze genommen werden. Tiere sind Rechtssubjekte und nicht mehr Objekte.
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