Montag, 22. Juni 2015

Alternative Behandlung in der Tierheilkunde

Tierarzt Dirk Schrader aus Hamburg

https://www.youtube.com/watch?v=y9td-3HW5Hg

Petitionen

Gegen Wildtiere im Zirkus:


Kleingruppen-Käfig-Haltung beenden

Danke für's Unterzeichnen


Hundehaltung: Schleswig-Holstein schafft Rasseliste ab

Der Landtag von Schleswig-Holstein hat mit großer Mehrheit eine Reform der Hundehaltung beschlossen.

Der zentrale Aspekt des neuen Hundegesetzes ist die Abschaffung der Rasseliste. In Zukunft kann jeder Hund, der eine gesteigerte Aggressivität aufweist und angezeigt wird, von den Behörden als gefährlich eingestuft werden. Eine weitere Haltung ist dann nur unter besonderen Bedingungen möglich. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Pflichten der Hundehalter:
Allgemeine Pflichten: Wer einen Hund auf öffentlichen Straßen oder Anlagen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ausführt, hat die durch das jeweilige Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Vollzugskräfte der zuständigen Ordnungsbehörde dürfen den Hundeführer bei Missachtung anhalten und seine Personalien feststellen. Bei einer Ordnungswidrigkeit droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro.

Hundehaftpflichtversicherung: Zum Abschluss einer
Hundehaftpflichtversicherung werden nur die Halter eines gefährlichen Hundes verpflichtet. Das neue Hundegesetz empfiehlt jedoch allen Hundehaltern eine Hundehaftpflicht für ihr Tier abzuschließen. So soll die Mindestversicherungssumme 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachsschäden betragen.

Sachkunde: Dem Gesetz zufolge verfügt jeder über die erforderliche Sachkunde, der aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten einen Hund so halten und führen kann, dass von diesem voraussichtlich keine Gefahr ausgeht. So verfügen beispielsweise Tierärzte und Polizeihundeführer aufgrund ihrer Berufsausübung automatisch über eine entsprechende Sachkunde. Wer einen als gefährlich eingestuften Hund weiterhin halten möchte, ist verpflichtet, eine Sachkundeprüfung abzulegen. Alle anderen Personen können sich durch eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung, das entsprechende Fachwissen aneignen.

Kennzeichnung: Jeder Hund, der älter als drei Monate ist, muss durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) markiert werden. Der Transponder muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Gefährliche Hunde: Die Behörden können unter bestimmten Voraussetzungen einen Hund als gefährlich einstufen. Dies gilt zum Beispiel, wenn der Hund
 

  • einen Menschen beißt und dies nicht der Verteidigung oder der Selbsterhaltung dient.
  • außerhalb des eingezäunten Grundstücks seines Halters wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen grundlos anspringt oder sich anderweitig aggressiv verhält.
  • ein anderes Tier gebissen hat, obwohl er selbst nicht angegriffen wurde.
  • einen anderen Hund beißt, obwohl dieser eine artübliche Unterwerfungsgestik zeigte.
  • unkontrolliert Tiere hetzt oder reißt.
Quelle

Erhöhung der Strafe für Tierquäler in Österreich beschlossen

Die am Dienstag im Ministerrat beschlossene Reform des Strafgesetzes bringt härtere Strafen für Tierquäler. Konkret bedeutet das eine Erhöhung des Strafrahmens von bisher maximal einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre.


 Tierschützer  freuen sich über die neue Reform des Strafgesetzes.

Wir sind  alle aufgerufen, in unserem Alltag achtsam mit den Bedürfnissen der Tiere umzugehen, um unserer Verantwortung ihnen gegenüber gerecht zu werden.

Quelle

Neues Jagdgesetz in Nordrhein-Westfalen

Eine Änderung der Jagdgesetzgebung in NRW :
 
Wie schon zuvor in Baden-Württemberg hat die Landesregierung gegen den erbitterten Protest der Jagdverbände nun einige den Tierschutz verbessernde Regelungen auf den Weg gebracht. Unter anderem sind die Baujagd auf Dachse und auf Füchse ab dem 1. Juli verboten, ebenso das Abschießen von Katzen.

Sonntag, 7. Juni 2015

Mysteriöses Massensterben der Saiga-Antilopen

In Kasachstan hat eine Seuche binnen weniger Tage 120.000 Saiga-Antilopen hingerafft. Als Ursache vermuten Experten eine Bakterienart. Befürchtet wird, dass die Zahl der toten Tiere weiter ansteigt.

Seit Mitte Mai starben mehr als 120.000 Tiere der gefährdeten Art in der Steppe.
 
90 Prozent der verendeten Tiere seien Antilopenkühe. Die betroffenen Tiere sollen Schaum vor dem Mund und Durchfall haben.
 
Veterinäre vermuten, dass sich die Tiere mit dem Erreger Pasteurella infiziert haben. Dabei handelt es sich um ein Bakterium, das bei Säugetieren für eine Reihe von Erkrankungen bekannt ist, unter anderem die Wild- und Rinderseuche.
Pasteurella ist allerdings von Natur aus in der Saiga-Population präsent – ein Ausbruch wird von Experten als Folge anderer Stressfaktoren interpretiert. Durch den Erreger hervorgerufene Erkrankungen treten heute vor allem in Afrika und Asien auf. Dabei ist es nicht ungewöhnlich, dass Tausende Tiere erkranken.
 Saiga-Antilopen seien bereits ohne derartige Katastrophen stark bedroht. Ein Massensterben dieses Ausmaßes bedeute einen dramatischen Rückschlag für die Schutzbemühungen zum Erhalt dieser Art.
 
Die Steppe ist im Wandel, da viele Äcker brach liegen und dadurch bestimmte Frühjahrsblüher stellenweise massenhaft auftreten. In Kombination mit starken Regenfällen kann es dann unter anderem zu Vergiftungen kommen.
 

Schutz vor Giftködern

Wie man die Tiere schützen kann – und wie man Hysterie vermeidet.

Woher kommt der Hundehass?
Man redet schnell von Hundehassern, die sich über Gebell oder Hundekot ärgern. Aber es ist ein großer Schritt vom Ärger über einen Hundehaufen zum qualvollen Töten eines Hundes. Wer so etwas macht, muss eine psychologische Störung haben. Und wer Tiere quält, bei dem ist der Sprung zu Gewalt gegen Menschen oft nicht weit.
 
Werden derzeit mehr Giftköder ausgelegt als noch vor ein paar Jahren?
Leider häufen sich die Fälle. Während es sich vor einem oder zwei Jahren noch meist tatsächlich um Giftköder gehandelt hat, sind es heute oft Rasierklingen, Nägel oder Schrauben, die in Wurst versteckt werden.
 
Wie akut ist es, wenn ein Hund einen Köder gefressen hat?
Sehr akut. Es gibt Pflanzenschutzmittel, bei denen der bloße Kontakt ausreicht, um die Tiere zu vergiften – sie müssen die Köder nicht einmal fressen. Andere Mittel wirken über Tage.
 
Bleibt Hundehaltern nur noch der Maulkorb als Schutz für ihre Tiere?
Wenn ein Fall bekannt ist, sollten die Hunde an der Leine geführt werden. Wenn es nicht anders geht, kann auch ein Maulkorb sinnvoll sein, ja. Im Trend sind auch Antigiftködertrainings, bei denen Hunde lernen, nichts vom Boden aufzunehmen.
 
In sozialen Netzwerken kursieren viele unbestätigte Meldungen. Entsteht da eine Hysterie?
Damit das nicht passiert, fordern wir ein zentrales Melderegister, das von behördlicher Seite geführt wird. Ganz wichtig ist es aber, dass jeder, der einen Köder findet, das der Polizei meldet. Nur dann kann man den Tätern auf die Spur kommen.
 

Für die Natur!

Unsere kostbare Natur wird durch wichtige europäische Gesetze geschützt. Tiere, Pflanzen und einmalige Naturgebiete sind auf diese Regelwerke angewiesen.

Leider erwägt die Europäische Kommission zurzeit, diese Gesetze auszuhöhlen und damit die Fortschritte jahrelanger Naturschutzanstrengungen zu zerstören.

Die Europäische Kommission fragt nun nach unserer Meinung. Deshalb ist jetzt die Zeit, unsere Stimme zu erheben.

Es gilt, jetzt zu handeln und kund zu tun, dass wir die gesetzlichen Regelungen endlich durchgesetzt sehen wollen - und sie keinesfalls geschwächt werden dürfen.

Petition

Keine tierquälerischen Vollspaltenböden zum Besten erklären !

Die Schweinefleisch-Industrie ist kurz davor, ihre tierquälerischen Vollspaltenböden EU-weit als »beste verfügbare Technik« anerkannt zu bekommen. Das würde die katatstrophalen Zustände in der Schweinezucht und -mast zementieren.

In Dänemark, den Niederlanden, Schweden, Finnland sowie in der Schweiz sind oder werden Vollspaltenböden bereits verboten.

Bitte Petition unterschreiben !

Vögel haben ein Recht aufs Fliegen

Der Oberste Gerichtshof in Neu Delhi hat ein Urteil gefällt: Vögel dürfen nicht in Käfigen gehalten werden. Das betrifft insbesondere einen Vogelhändler, könnte jedoch ausgeweitet werden.

Das Handeln mit Vögeln sei einer Verletzung ihrer Rechte. Insbesondere prangerte der Richter den Schmuggel von Vögeln an, bei dem die Tiere oft ohne richtiges Futter oder Wasser transportiert werden.

ganzer Text

Österreich auf dem Weg zu echten Tierrechten?

Strafmaß für Tierquäler soll auf zwei Jahre erhöht werden.

Schenkt man dem aktuellen Entwurf der Strafrechtsnovelle 2015 Glauben, so wird Tierquälerei künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet und die Möglichkeit die Tat mit einer Geldstrafe zu sühnen, soll ersatzlos gestrichen werden.

 Mit der Erhöhung würde Tierquälerei endlich als echtes Verbrechen angesehen werden und die Behörden könnten künftig alle Mittel der Aufklärung und Verfolgung von Täterinnen und Tätern, wie etwa auch die Fahndung mit Fotos in den Medien, einsetzen.

Das ist ein Anfang.
Alle Tiere - Haustiere, Wildtiere, landwirtschaftliche Nutztiere und Versuchstiere - müssen als empfindsame Lebewesen, so wie es das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch in Paragraph 285a eigentlich schon seit 1990 vorsieht, um ihrer selbst willen vor Misshandlung, vor physischen und psychischen Qualen in den Schutz der Gesetze genommen werden. Tiere sind Rechtssubjekte und nicht mehr Objekte.

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