Montag, 21. April 2014

Meerestiere sind kein gefühlloses Gemüse

Meerestiere werden immer noch häufig respektlos als „Meeresfrüchte“ bezeichnet
Dabei zeigen Studien, dass sowohl Fische als auch Krebstiere Schmerzen empfinden.

Hummer: für den Hummerverkauf werden lebende Tiere aus Kanada und den USA nach Deutschland eingeflogen. Mehrere Tiere sind über Tausende von Kilometern in einer trockenen Styroporbox gelagert. Oft werden sie lebend ohne Nahrung und mit zusammengebundenen Scheren in Becken gestapelt und noch lebend an Kunden verkauft. Zuhause kann jeder Käufer die Hummer unbeaufsichtigt töten wie er möchte. 

Angeln: Im Frühjahr geht es wieder los mit der Angelei und den Königsfischen-Events. Der Fisch wird zum „Spaß“ oder zur „Erholung“ des Anglers getötet. Für den Fisch ist es weder Spaß, noch Erholung, wenn man ihn in eine Falle lockt, ihn am Haken hängend in die Luft zieht, wo er nicht atmen kann, ihn dann ersticken lässt oder noch bei vollem Bewusstsein aufschneidet und ausnimmt. Fische sind kein Spielzeug, sondern schmerzempfindliche Wirbeltiere!

Krebse:  jedes Jahr werden ca eine Million Krebstiere nach Deutschland importiert  und werden lebend in kochendem Wasser geworfen. Ein minutenlanger Todeskampf!

Verkauf von lebenden Fischen: Lebende Fische gibt es leider noch in Lebensmittelläden, Einkaufshäusern und auf Wochenmärkten. Fische sind die einzigen Tiere, die lebend angeboten werden und die somit dem Transport und Stress durch Besucher, grelles Licht und Hunger ausgeliefert sind.

Quelle: PETA

Schlachthofüberwachung gefordert


In bestimmten EU-Staaten bis zu 75 %* der Tiere bei vollem Bewusstsein ein extrem qualvolles Ende: 

Entweder werden sie aus bestimmten Gründen vor der Schlachtung überhaupt nicht betäubt, oder diese ist unzureichend (wirkt weder lang noch stark genug). Sie werden dann - oft maschinell  -    amputiert, aufgeschnitten, verbrüht, in Teile zerlegt oder verbluten – meist kopfüber an Haken hängend – qualvoll lang, in unerträglichem Schmerz zuckend, laut stöhnend oder aufbrüllend. 

Die Hauptgründe sind neben einer grundsätzlichen Hintanstellung des Tierschutz-Prinzips Akkordarbeit, Kostenersparnis, Gewinnmaximierung bis hin zu hemmungsloser Profitgier, aber auch erhebliche Mängel bei den Betäubungsgeräten. Diese unerträglichen Zustände stellen einen schwerwiegenden Verstoß gegen die deutsche Tierschutz-Schlachtverordnung wie gegen europäische Tierschutzgesetze dar und stellen die Glaubwürdigkeit der gesamten EU-Tierschutzpolitik in Frage.  

Deswegen wird eine Videoüberwachung gefordert.

Petition

Angemessene Strafe gefordert

Es machte schnell weltweit die Runde:

in Italien hat ein Vater mit seinem Sohn im Teenager-Alter seinen Hund hinter das Auto gebunden und über Kilometer hinterher geschleift.
Der Hund verstarb.

Es gibt Strafen für die Folter von Tieren.
Die Petition fordert eine angemessene Strafe für Tierquäler.

Petition


Gegen Stopfleber

Die Gänse, die für die Stopfleberproduktion gehalten werden, haben ein ganz grausames Leben.
Es wird gefordert, dass die Produktion von Stopfleber eingestellt wird, weil die Fütterung und Haltung der Gänse so enorm grausam ist.

Diese Petition geht an den Präsidenten des EU-Rates für Landwirtschaft

Petition


Montag, 7. April 2014

Protestveranstaltung: Kirche soll sich um Tiere kümmern !

Ostersonntag vor dem Kölner Dom - auf der Domplatte

9.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Kein Segen für Tierleid !



In Europa ist kein Platz für Tierquälerei !

Am 25. Mai 2014 wird ein neues Europäisches Parlament gewählt. Erstmals können die Bundesbürger mit ihrer Stimme auch Einfluss auf die Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission nehmen. 
 Die EU gewinnt für den Tierschutz in Deutschland und Europa immer mehr an Bedeutung. 

Von zentraler Bedeutung ist die Forderung, dass die EU sich endlich auch dem Schutz von Heimtieren annehmen muss. Dass z. B. in Rumänien, aber auch in anderen europäischen Ländern, Tag für Tag streunende Hunde gefangen und brutal getötet werden, darf die Union nicht tatenlos hinnehmen. Es liegt in der Verantwortung der europäischen Politik, Rumänien deutlich zu machen, dass für Tierquäler in der EU kein Platz ist. 

Die Europäische Union muss in Bezug auf Heimtiere:
  • alle Mittel einsetzen, um die Hundetötungen in Rumänien zu stoppen,
  • eine Richtlinie zum tierschutzgerechten Umgang mit frei lebenden Tieren nach dem Prinzip „Fangen, Kastrieren, Freilassen“ einführen und den Mitgliedsstaaten die nötigen Mittel zur Umsetzung zur Verfügung stellen,
  • alle Mittel einsetzen, um den illegalen Welpenhandel zu unterbinden:  Richtlinien verschärfen und strenge Kontrollen durchführen,
  • eine einheitliche Kennzeichnungs- und Registrierpflicht - auch für Straßentiere - einführen, um eine Verbreitung von Infektionskrankheiten und Zoonosen bei Verbringung der Tiere innerhalb der EU zu verhindern.

Die Europäische Union muss in Bezug auf Tierversuche:
  • eine Strategie für einen stufenweisen Ausstieg aus Tierversuchen erarbeiten,
  • die Förderung tierversuchsfreier Methoden aufstocken bzw. Forschungsgelder aus Tierversuchsprojekten in die tierversuchsfreie Forschung umleiten,
  • Sicherheitsprüfungen für Stoffe und Produkte mit tierversuchsfreien Prüfstrategien durchführen lassen,
  • eine Bedarfsprüfung für neue Produkte und Stoffe vorschreiben,
  • auf überflüssige Prüfanforderungen verzichten: insbesondere in der Chemikalienpolitik (REACH), in der Gentechnik (Fütterungsversuche zur Prüfung von Genpflanzen oder Klonfleisch) und bei Novel Food,
  • sicherstellen, dass die ohnehin unzureichende EU-Tierversuchsrichtlinie in den Mitgliedstaaten wenigstens korrekt umgesetzt wird. Deutschland muss verpflichtet werden, den Behörden eine vollständige Bewertung von Tierversuchsanträgen zu ermöglichen.
Die Europäische Union muss in Bezug auf die Landwirtschaft:
  • für alle landwirtschaftlich genutzten Tierarten Schutzbestimmungen erlassen, die an den Bedürfnissen der Tiere ausgerichtet sind und vor allem Regelungen gegen die Qualzucht umfassen,
  • die betäubungslose Kastration von Ferkeln verbieten und entschieden gegen alle nicht-kurativen Eingriffe vorgehen,
  • sich erneut mit Tiertransporten befassen, die Gesamttransportzeit auf maximal acht Stunden begrenzen, endlich tierschutzgerechte Bedingungen in den Transportmitteln schaffen,
  • das Klonen von Tieren in der Landwirtschaft ebenso verbieten wie das Inverkehrbringen von Klontier-Nachkommen, Samen und allen Erzeugnissen aus Klontieren und deren Nachkommen,
  • eine Regelung für eine Tierschutzkennzeichnung von Lebensmitteln einführen, die deutlich über den gesetzlichen Mindeststandards angesiedelt, transparent und vertrauenswürdig ist.
Die Europäische Union muss in Bezug auf den Artenschutz:
  • die Haltung bestimmter Wildtierarten im Zirkus verbieten und den grenzüberschreitenden Verkehr von Wanderzirkussen strenger regeln,
  • ihre Richtlinie über die Haltung von Wildtieren in Zoos grundlegend überarbeiten,
  • die Einfuhr von Wildfängen verbieten,
  • die Einfuhr von Produkten - wie Reptilienleder oder bestimmte Tierfelle - verbieten, die auf tierschutzwidrige Weise bzw. nicht gemäß den europäischen Tierschutzvorgaben gewonnen wurden,
  • die Vogelschutzrichtlinie verschärfen und deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten durchsetzen - insbesondere den oft grausamen Fang von Zugvögeln verbieten
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Quelle

UN-Gericht verbietet Japanern Walfang

Das höchste UN-Gericht hat Japan den Walfang in der Antarktis verboten. Dieser Walfang diene kommerziellen und nicht wissenschaftlichen Zwecken, urteilte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Japan müsse deshalb die Jagd auf die Meeressäuger beenden.

Tokio müsse sämtliche Genehmigungen und Lizenzen zurückziehen, die es im Rahmen eines Abkommens über die Jagd zu wissenschaftlichen Zwecken vergeben habe. Neue Genehmigungen dürften nicht erteilt werden. Die Entscheidung des Gerichts fiel mit zwölf zu vier Stimmen.

Die japanische Regierung erklärte in einer Stellungnahme, sie bedaure die Entscheidung des IGH und sei enttäuscht. Als Staat, der internationales Recht achte, wolle man dem Urteil aber Folge leisten.