Sonntag, 19. Januar 2014

Petition gegen Schliefanlagen

Eine Schliefanlage ist eine Anlage, in der für die Jagd das Aufeinandertreffen zwischen Jagdhund und Fuchs  geübt werden sollen. Auch ein Fuchs wird im Übungsbau gehalten.
 
 
In den Schliefanlagen werden aggressive Jagdhunde auf den Praxiseinsatz bei der tierquälerischen Baujagd auf Füchse oder Dachse vorbereitet. Dabei wird ein Fuchs in einen künstlich angelegten Bau mit mehreren Gängen und Kammern (Kesseln) gesetzt, woraufhin ihn der Hund in dem Gangsystem aufspüren muss. Auch wenn dabei Fuchs und Hund durch ein Gitter voneinander getrennt bleiben, ist dieses Vorgehen mit großem Stress für die verwendeten Füchse verbunden.
 
Füchse in derartigen Schliefenanlagen sterben häufig an diesem Stress und erleben bei jedem Training auf's neue Todesangst. Was man unter "artgerechter Betreuung und Tierschutz" in diesem Zusammenhang versteht, mag man sich gar nicht erst vorstellen. Schliefenanlagen sind pure Tierquälerei. Die Füchse in solchen Anlagen verbringen ihr Leben in Gefangenschaft.
 
Bei der Baujagd werden scharf gemachte Hunde verwendet, um die Füchse aus ihren Bauten hinauszutreiben, damit sie draußen von den wartenden Jägern abgeschossen werden können.
Tier wird auf Tier gehetzt und es kommt zu einem Tierkampf. Jäger nehmen ganz bewusst in Kauf, dass ihre Hunde misshandelt werden. Es kommt häufig zu unterirdischen Kämpfen auf Leben und Tod, bei denen sich Hund und Fuchs ineinander verbeissen und schwer verletzen. Die Baujagd verletzt mehrere Tatbestände der Tierquälerei .
Bei den Kämpfen verbeissen sich die Tiere heftig ineinander, mit schweren Verletzungen an Brust, Läufen, Gesicht und Ohren. Wenn der Hund nach einem Kontakt es schafft, alleine an die Oberfläche zu kommen und noch zum Tierarzt gehen kann, ohne eingeschläfert zu werden, hat er noch Glück.
 
Manchmal müssen die Tiere mit Baggern oder Schaufeln ausgegraben werden, was Stunden dauern kann. Die Hunde leiden wahrscheinlich auch immer wieder Qualen in der treuen „Pflichterfüllung“ an ihrem Herrn und Meister. Sie tragen heutzutage meist einen Sender, mit dem man sie unter der Erde lokalisieren kann.
Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Hunde ersticken oder nicht mehr gefunden werden und elendiglich verdursten.
 
 

Tierquälerei: Pelz tragen ist wieder in

Noch vor wenigen Jahren waren Tierpelze verpönt. 


Heute herrscht eine neue Gleichgültigkeit insbesondere gegenüber dem Tragen von Pelzkrägen.
 
Beispiel der Marderhund: Dieser fristet in Zuchtfarmen in China ein erbärmliches Dasein, wie neue, erschreckende Bilder dokumentieren. Danach werden diese Tiere auf dem Markt brutal umgebracht. In der Schweiz soll ab März eine Deklarationspflicht an Kleidungsstücken Transparenz über die Herkunft von Pelz schaffen. Der Marderhund wird dadurch aber nicht gerettet.
 

Wichtiger Etappensieg für Tierschutz: EU darf Handel mit Robbenprodukten untersagen

2009 hatten das Europäische Parlament und der Rat entschieden, den Handel mit Robbenprodukten in der EU aus ethischen Gründen zu untersagen.

Wie bekannt ist, werden die Robben auf zumeist barbarische Weise getötet. Das deshalb erlassene Verbot war ein Meilenstein für den Tierschutz und die EU-Handelspolitik.

Doch natürlich ließ eine Reaktion der um ihre wirtschaftlichen Interesse besorgten Staaten nicht lange auf sich warten. Kanada und Norwegen riefen die Welthandelsorganisation (WTO)  auf den Plan und fochten das EU-Handelsverbot an.
Letzten Monat  kam die mit Erleichterung aufgenommene Neuigkeit: Die WTO hat die Beschwerde grundsätzlich abgelehnt 
 
Die EU darf aus ethischen Gründen den Handel mit Robbenprodukten untersagen.
 
Das ist ein extrem wichtiges Signal für den Tierschutz in diesem globalisierten Wirtschaftssystem. 
Doch Kanada gibt noch nicht auf und will in die nächste Instanz gehen. Und diese muss das Verbot erneut bestätigen – alles andere wäre eine Katastrophe!

Quelle

Petition gegen Daunen von lebenden Gänsen

Daunenfedern werden oft grausam und schmerzvoll von lebenden Vögeln gepflückt.

Die Vögel schreien dabei vor Schmerzen. Während dieser Folter sitzen die Pflücker oft auf den Hälsen der Gänse, während der Körper zwischen ihren Knien eingeklemmt ist.
Die so schwer traumatisierten Vögel werden mit offenen Wunden wieder losgelassen. Viele von ihnen überleben das nicht.

Für die anderen ist der Horror noch nicht zuende. Sie werden für die Stopfleber grausam gemästet. Sie werden geschlachtet oder lebendig in kochendes Wasser getaucht.

Es gibt mittlerweile sehr gute Alternativ-Materialien, die wärmen und waschbar sind.

Petition gegen diese qualvolle Daunengewinnung

Katzenkastration im Spiegel des Rechts

In Deutschland gibt es rund 2 Millionen freilebend, ausgesetzte oder verwilderte Hauskatzen.
Unkontrollierte Vermehrung, Leid, Krankheiten und Seuchen sind die folgen.


Die Stadt Paderborn hat 2008 als erste Stadt in Deutschland per Verordnung geregelt, dass Halter ihre Freigängerkatzen ab dem 5. Lebensmonat von einem Tierarzt kastrieren und kennzeichnen lassen müssen. Ausnahmen sind  in begründeten Einzelfällen möglich.

Da juristische Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer solchen Verordnung bestehen, haben sich bisher nur etwa 250 andere Städte und Gemeinden ebenfalls für eine solche Regelung entschieden.

Der Gesetzgeber hat reagiert, allerdings nicht in dem Maße, wie Tierschützer sich das gewünscht hatten.

Im Juli 2013 ist die im Vorfeld viel diskutierte und von Tierschützern kritisierte Novelle des Tierschutzgesetzes in Kraft getreten. Das Thema Katzenkastration wurde im neu eingefügten § 13 b geregelt.

Danach können nun die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festlegen, in denen der unkontrollierte, freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verboten oder beschränkt sowie eine Kennzeichnung und Registrierung vorgeschrieben werden kann.

Tierschützer kritisieren diese Regelung jedoch, da es in diesem Paragraphen weiter heißt, dass dies nur für Gebiete gilt, in denen an den dort lebenden Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden festgestellt wurden, die diesem Gebiet zurückzuführen sind und die durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb dieses Gebietes  verringert werden können.

Das Verbot bzw. die Beschränkung des Freilaufs unkastrierter Katzen ist zudem auch nur dann zulässig, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.

Kritikpunkte an dieser Regelung sind u.a., dass die Regelung nicht flächendeckend und verpflichtend ist, dass die Hürden für eine Kastrationspflicht unangemessen hoch angesetzt und eine Beschränkung des Freigangs tierschutzwidrig sei.
Es bleibt nun abzuwarten, ob die Landesregierungen von ihrem Recht Gebrauch machen und selbst entsprechende Verordnungen erlassen oder die Zuständigkeit auf andere Behörden übertragen.

Fazit:

Nur durch die Einführung flächendeckender, gesetzlicher Regelungen zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen mit Freigang kann das Problem der Streunerkatzen und das daraus resultierende Katzenelend nachhaltig und tierschutzgerecht gelöst werden.

Quelle: TASSO

Tierversuchsfreie und vegane Produkte im online-shop

Man kann sich leicht vorstellen, wie viel Angst und Leid die Versuchstiere  für unsere Schönheit oder unsere Reinigungsmittel ertragen müssen.

Hauttestungen mit ätzenden Stoffen, das Einträufeln in die Augen bis zur Erblindung und das Vollpumpen des Magens mit ätzenden Säuren. Das ist unvorstellbares Leid.

Es gibt jedoch Produkte, die-  mit dem "leaping bunny" zertifiziert sind. Das bedeutet, das für diese Artikel keine Tierversuche durchgeführt wurden.

Reinigungsmittel mit diesem Zertifikat  kann man jetzt in Deutschland in einem online-shop erwerben. Zudem sind diese Artikel ohne tierische Inhaltstoffe.

Die Preise sind fair.

3% des Warenwertes spendet der Betreiber einer Organisation nach der Wahl des Käufers: zB Ärzte gegen Tierversuche oder CaniF.A.I.R.

Der Sitz der Firma ist in Engelskirchen.


Homepage

gleich online bestellen