Sonntag, 29. Juni 2014

Katzenmörder rechtskräftig verurteilt


Vor wenigen Wochen wurde  über einen Landwirt berichtet, der auf seinem Bauernhof mehrere ungewollte Katzenbabys erschlagen und ertränkt hat. 

Da der Täter während der Ermittlungen von seinem Recht die Aussage zu verweigern Gebrauch machte, konnte ihm die Staatsanwaltschaft nur ein Tötungsdelikt nachweisen. Doch das hat genügt. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde der Katzenmörder zu einer Geldstrafe von insgesamt 1750 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Auch, wenn eine viel höhere Strafe  angemessen wäre, ist das eine erfreuliche Verurteilung, da Tierquälerei leider in Deutschland häufig ungestraft bleibt.

Das ist  ein juristischer Erfolg, der Mut macht. Vielfach zögern Zeugen von Tierquälerei, diese bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, da sie glauben, das sei aussichtslos oder weil sie Angst vor persönlichen Konsequenzen haben. Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes auch auf juristischem Wege zu kämpfen.


Demo gegen Zoo - 3.Juli in Köln

Köln, 03. Juli – Zoo Köln
Haupteingang, Riehler Straße 173
10:30 bis 12:00

 

PETAs tierische Zoo-Häftlings-Aktion



Noch immer werden unzählige Tiere in Zoos zu einem Leben gezwungen, das von endloser Langeweile und Hoffnungslosigkeit geprägt ist. In freier Wildbahn würden viele dieser Tiere ein mehrere hundert Quadratkilometer großes Areal durchstreifen, doch in Zoos werden sie in winzige Gehege und Käfige gesperrt, worunter sie vor allem seelisch sehr leiden. 

So zeigen die Aktivisten von PETA durch eine Darstellung den Menschen, was jeder Zoo wirklich ist – ein lebenslanges Gefängnis! Tiere gehören in die Freiheit und nicht in Gefangenschaft.

Streunerhunde-Tötungen in Rumänien nach Gerichtsbeschluss illegal

Stadt Bukarest ignoriert Entscheidung !

Nach dem Gesetz ist der Gerichtsbeschluss mit sofortiger Wirkung rechtsverbindlich: Die Streunerhunde-Tötungen sind seit Freitag, den 20. Juni, illegal. An diesem Tag hatte das Bukarester Appellationsgericht die so genannten Anwendungsnormen des Streunerhunde-Tötungsgesetzes aufgehoben.

Aufsichtsbehörde ASPA tötet dennoch weiter

Die Bukarester Tierschutz-Aufsichtsbehörde ASPA, die offiziell der Bukarester Stadtverwaltung unterstellt ist, setzt die Streunerhunde Tötungen widerrechtlich fort. Razvan Bancescu, Chef der ASPA, erklärte gestern auf einer Pressekonferenz in Bukarest, die ASPA würde weiterhin Hunde töten, bis das Gericht seine Entscheidung begründet habe. 

Petition

JAGDREFORM JETZT!

Resolution für ein ökologisches Jagdgesetz in NRW

Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien (2012-2017) wird ein „Paradigmenwechsel zur
Nachhaltigkeit“ bei der Jagd angekündigt. Zukünftig soll das Jagdrecht an ökologischen
Prinzipien und dem Tierschutz ausgerichtet werden (Ökologisches Jagdgesetz).
Dieses Vorhaben wird von den unterzeichnenden Tier- und Naturschutzverbänden ausdrücklich unterstützt. 


Um diese Ziele zu erreichen, ist es unabdingbar, ein in seinen Grundzügen seit 1934
kaum geändertes Jagdrecht
endlich an die Erfordernisse des Tier- und Naturschutzes
anzupassen. Diese Notwendigkeit ergibt sich bereits aus der Verpflichtung des Landes durch die Aufnahme des Tierschutzes in die Landesverfassung 2001. 


Seit Juli 2002 ist der Tierschutz zusätzlich als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Damit soll dem Gebot eines sittlich verantwortbaren Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung getragen werden. Diese rechtlichen Änderungen sind auch Ausdruck dafür, dass Tiere von der Bevölkerung als Mitgeschöpfe geachtet werden

Damit hat sich gleichzeitig die Rechtfertigungsschwelle für die Tötung von Wirbeltieren im Rahmen der Jagdausübung erhöht. Diese gesellschaftliche und rechtliche Entwicklung zu Gunsten des Tierschutzes hat sich bisher völlig unzureichend im Bereich des Jagdwesens niedergeschlagen.
 
Jagdliche Eingriffe in Natur und Landschaft sind nur noch zu rechtfertigen, wenn unnötiges Leiden ausgeschlossen, eine sinnvolle Verwertung der getöteten Tiere nachgewiesen und eine Beeinträchtigung geschützter Arten und Lebensräume ausgeschlossen werden kann.


Die rechtlichen Spielräume des Landes, das Jagdrecht umfassend zu modernisieren, sind
hinreichend vorhanden, nachdem im Rahmen der Föderalismusreform das Grundgesetz zum 01.09.2006 geändert wurde und das Jagdwesen nun unter die konkurrierende Gesetzgebung gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 28 GG fällt.


Wir begrüßen daher die Absicht der Regierungsparteien, das Jagdrecht in NRW zu novellieren und fordern sie auf, den angekündigten Paradigmenwechsel auch tatsächlich, nämlich anhand der nachfolgenden Kriterien der Tier- und Naturschutzverbände Nordrhein-Westfalens zu vollziehen.


1. Fallenjagd beenden!
 
Immer noch ist der Fang von Tieren mit Fallen in NRW erlaubt. Dabei gibt es keine mittels Fallen verfolgte Tierart, die aus vernünftigen Gründen gemäß § 1 Tierschutzgesetz getötet oder sinnvoll verwertet wird! 

Vielfach sind die Tiere, die in Totschlagfallen geraten nicht sofort tot und leiden
über Stunden. Auch bei Lebendfallen geraten die gefangenen Wildtiere häufig in Todesangst, verletzen sich selbst oder sterben am Stress. 


Daher fordern wir ein Verbot von Lebend- und Totschlagsfallen im Rahmen der Jagd!

2. Fütterungsverbot für jagdbare Arten!
 
Wilde Tierarten bedürfen keiner Fütterung. Vermeintliche Notzeiten sind Teil natürlicher
Prozesse und insofern hinzunehmen. Die nutztierähnliche Behandlung von Wildtieren („Hege“) durch Jäger hat in der Vergangenheit zu negativen Auswirkungen in Ökosystemen und finanziellen Schäden in der Landwirtschaft geführt.
Insbesondere Kirrungen (Lockfütterungen) werden immer wieder missbraucht, um unnatürlich hohe Paarhuferdichten und damit mehr Jagdvergnügen zu erzielen. Luderplätze mit Fleischabfällen zum Anlocken von Wildschweinen oder Füchsen sind gefährliche
Tierseuchenherde.


Daher fordern wir ein Verbot von Fütterungen aller Art im Rahmen der Jagd!


3. Haustierabschuss beenden!

Offiziell werden durchschnittlich etwa 10 000 Katzen pro Jahr in NRW durch Jäger getötet, weil sie angeblich wildern! Die höchsten Hauskatzendichten aber gibt es im Siedlungsbereich, wo keine Jagd stattfindet und gleichzeitig keine negativen Bestandstrends bei betroffenen Vogelarten bestehen. Die aus Tierschutzsicht problematischen „Streunerkatzenpopulationen“ lassen sie sich nur durch Kastrationsprogramme reduzieren. 

Zahlreiche Gemeinden in NRW und die Landesregierung haben hierzu bereits geeignete Maßnahmen in die Wege geleitet. Zudem ist eine sichere Unterscheidung von Haus- und der streng geschützten Europäischen Wildkatze im Gelände genauso wenig möglich, wie die zwischen Hund und Wolf.

Daher fordern wir ein Verbot des Haustierabschusses!


4. Keine Ausbildung am lebenden Tier!
 
Die Jagdhundeausbildung am lebenden Tier, zum Beispiel im Schwarzwildgatter, in
Schliefanlagen oder an flugunfähig gemachten Enten, ist mit dem Tierschutzgesetz (TierSchG), welches das Hetzen von Tieren auf andere Tiere verbietet, unvereinbar.


Zur Ausbildung von Jagdhunden beispielsweise für die Entenjagd werden unzählige Tiere, bislang völlig legal, regelrecht „verbraucht“. Zuchtenten werden Schwungfedern ausgerissen oder auf andere Weise flugunfähig gemacht und versteckt; der Jagdhund wird darauf trainiert, diese Enten möglichst unversehrt zu apportieren. Eine tierquälerische Praxis, die mit einer langen Todesangst- und Leidensphase verbunden sein kann.


Daher fordern wir, die Jagdausbildung am lebenden Tier zu verbieten!


5. Baujagd beenden!
 
Die Baujagd stellt eine besonders problematische Form der Nachstellung dar, weil Tiere in ihrem Rückzugsort, nahezu ohne Fluchtchance und bei vorheriger, oft langer Stress- und
Todesangstsituation mit Verletzungen, getötet werden. Hierbei werden Haustiere auf wilde Tiere gehetzt und in die Gefahr gebracht, verletzt oder getötet zu werden. Es gibt keine mittels Baujagd verfolgte Tierart, für die ein gemäß § 1 TierSchutzG vernünftiger Tötungsgrund besteht.


Daher fordern wir, das Baujagdverbot gesetzlich zu verankern!


6. Jagdzwang beenden!
 
Das Jagdgesetz ermöglicht bisher nur Privatpersonen unter strengen Auflagen und
ausschließlich unter Bezug auf ethische Motive, sich vom Jagdzwang auf ihrem Eigentum
befreien lassen zu können. Juristischen Personen wie bspw. Vereinen ist dies nicht möglich!
Dieser Jagdzwang bzw. die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft bedeutet einen Eingriff in das nach Art. 14 GG geschützte Eigentumsrecht.


Jagd reguliert nicht!
Wie bspw. die ungefähre Vervierfachung von Paarhuferbeständen in
Deutschland seit den 1950ern aufzeigt, ist die Jagd als Mittel zur Verhinderung von sog.
Wildschäden nicht geeignet. Dasselbe gilt für Tierseuchen: die Tollwut wurde erst durch Impfung ausgerottet, die Jagd auf den Fuchs hatte sich zuvor jahrzehntelang als wirkungslos erwiesen.


Daher fordern wir, dass jeder Eigentümer sein Grundstück aus ethischen oder fachlichen Gründen von der Jagd befreien lassen darf, ohne Anhörung und ohne Haftbarmachen für Zustände auf Nachbargrundstücken!


7. Keine Jagd mehr auf Schnepfe, Schwan, Dachs und Co!

Etwa 1,3 Mio. Tiere werden jährlich in NRW durch Jäger getötet, über 90 % davon ohne
vernünftigen Grund gemäß § 1 Tierschutzgesetz, artenschutzwidrig bzw. ohne sinnvolle
Verwertung! Hierzu zählen bspw. über 2000 Exemplare der in NRW gefährdeten Waldschnepfeund etwa 500 000 Ringeltauben, die zwecks Verscheuchung - sogar während der Brutzeit -geschossen werden! 

Tiere sollen zukünftig nur noch getötet werden dürfen, wenn diese tatsächlich sinnvoll verwertet werden können (Verzehr), nicht selten und nicht geschützt sind.
So sind alle Arten der Roten Listen, des FFH-Anhangs IV sowie Vogelarten, deren Bejagung nach der Vogelschutzrichtlinie in Deutschland nicht zulässig ist, nicht in die Liste jagdbarer Arten aufzunehmen.

Wir fordern eine drastische Reduzierung der Liste der jagdbaren Arten, u.a. um alle
Rabenvögel und Marderarten, Ringeltaube, Waldschnepfe, Höckerschwan und Wildkatze!


8. Jagdzeiten verkürzen und harmonisieren!
 
Nach geltendem Recht kann die Jagd bisher insgesamt, aber auch auf einzelne Arten, ganzjährig ausgeübt werden, z.B. auf junge Füchse und Kaninchen. Diese Dauerjagdzeit führt zu erheblichen Beeinträchtigungen von geschützten Arten und Lebensräumen, v.a. während der Fortpflanzungs- und winterlichen Ruhezeiten. 

Lange Jagdzeiten erhöhen zudem vor allem im Wald die Wildschäden.

Wir fordern, die Jagdzeiten für alle jagdbaren Arten auf die Monate September bis
Dezember zu konzentrieren!


9. Kein Aussetzen jagdbarer Tierarten!
 
Jedes Jahr werden unzählige gezüchtete Fasane und Enten von Jägern ausgesetzt, nur um sie nach einigen Wochen zu schießen. Die Tiere stammen häufig aus Massenzuchten und sind an ein Leben in der freien Natur nicht angepasst. Vielfach werden die nahezu zahmen Tiere bis zum Tag der Jagd gefüttert und dann von Boden hochgetrieben und erschossen. Diese Jagdpraxis ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar.


Wir fordern ein Ende des Aussetzens von jagdbaren Tierarten!


10. Beizjagd verbieten!

Die Jagd mit Beizvögeln entspricht einer Hetzjagd, bei der Tiere selbstständig das Wild jagen, ohne dass der Jäger Einfluss auf den Jagdverlauf nehmen kann. Infolge der natürlichen Grausamkeit des Tötungsgeschehens dürfen solche Jagdmethoden bereits aufgrund tierschutzethischer Überlegungen nicht durch den Menschen initiiert werden. Auch die Anbindehaltung über lange Zeiträume sowie die notwendige „Konditionierung“ (Hungern lassen) der Vögel sind aus Tierschutzsicht weder begründbar noch verantwortbar. 

Nicht zuletzt aufgrund der ohnehin geringen praktischen Bedeutung im Rahmen der Jagdausübung ist die Beizjagd somit uneingeschränkt abzulehnen.

Wir fordern ein Verbot der Beizjagd!



animal public e.V.:   www.animal-public.de, L.Zimprich@animal-public.de

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland LV NRW e.V. (BUND): 

 www.bund-nrw.de,  holger.sticht@bund.net

Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (BMT):
 

www.BMT-Tierschutz.de, Torsten.Schmidt@BMTTierschutz.de

Deutscher Tierschutzbund, Landestierschutzbund NRW e.V.: 

www.ltv-nrw.de,  James.Brueckner@Tierschutzakademie.de

Europäischer Tier- und Naturschutz e.V. (ETN): 

www.etn-ev.de, j.henrichs@etn-ev.de

Komitee gegen den Vogelmord e.V.: 

www.Komitee.de, Axel.Hirschfeld@Komitee.de

Naturschutzbund NRW e.V. (NABU): 

nrw.nabu.de, Josef.Tumbrinck@NABU-NRW.de

PETA Deutschland e.V.:
www.peta.de, PeterH@peta.de





Montag, 23. Juni 2014

Leben ist zerbrechlich - Wildtierhandel zerstört

Deutschland ist EU-weit der größte Importeur und Absatzmarkt für lebende Wildtiere.

Während es innerhalb Deutschlands, wie auch in anderen Europäischen Staaten, grundsätzlich verboten ist, heimische Wildtiere einzufangen, dürfen Tierbestände in Asien, Afrika und Lateinamerika für den Heimtiermarkt in Deutschland geplündert werden. Hunderttausende wildgefangene Reptilien, Amphibien, Fische und Säugetiere werden in Deutschland legal und ohne Einschränkung verkauft - sogar vom Aussterben bedrohte Arten.

Die importierten Tiere landen beispielsweise über das Internet oder Tierbörsen in Privathand, ohne dass die Käufer Sachkunde nachweisen müssen. 

Viele Wildtiere haben besonders hohe Ansprüche an Futter und Klima, die im Privathaushalt kaum erfüllt werden können. Oft merken die Käufer erst nach einer Weile, dass sie unterschätzt haben, wie teuer die Tiere im Unterhalt sind, wie alt oder wie groß sie werden.

Überforderte Halter setzen ihre Tiere dann nicht selten aus oder geben sie im Tierheim ab.

Rund 30.000 Reptilien mussten die  Tierschutzvereine in den letzten fünf Jahren aufnehmen, davon die Hälfte Wasserschildkröten, gefolgt von Landschildkröten, Bartagamen und Nattern.

Um Wildtiere besser zu schützen, gibt es Tierschutzforderungen:
  • Einführung einer Positivliste für Arten, die sich für die private Haltung eignen
  • Einführung bundeseinheitlicher Haltungsvorschriften für die Tiere auf der Positivliste
  • Importverbot von Wildfängen in die EU
  • Verbot gewerblicher, überregionaler Tierbörsen

Kaufen Sie keine Wildtiere!

Quelle

Animal Hoarding - Wenn Tierliebe zur Tierqual wird

Animal Hoarding bedeutet so viel wie Tierhortung, also das krankhafte Sammeln von Tieren.

Was sich so harmlos anhört, ist für Tier und Mensch eine Qual. Gemeinsam ist allen Menschen mit dieser psychisch bedingten Störung die Haltung einer Vielzahl von Tieren auf engstem Raum bei gleichzeitig mentalem und oft finanziellem Unvermögen, die Tiere ausreichend zu füttern und medizinisch zu versorgen.
Erhebliche Hygiene- und Gesundheitsmängel, Verletzungen, Parasitenbefall, Verhaltensstörungen bis hin zu toten Tiere sind häufige Merkmale. 
Es ist nicht die Absicht des Tiersammlers, seine Tiere durch sein Verhalten zu quälen. Dies ändert jedoch im Ergebnis nichts an dem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Es ist wichtig, dass Ämter, soziale Einrichtungen und Tierschutzvereine gemeinsam eingreifen und zusammenarbeiten. Für die Veterinärämter allein ist es schwierig, mit den ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln der Paragraphen §§ 16 bis 20 des Tierschutzgesetzes dem Herr zu werden.
Neben Auflagen müssen  Kontrollbesuche durchgeführt oder Tiere im Notfall sichergestellt werden.
Die ohnehin überfüllten Tierheim sehen sich  mit Kapazitätsproblemen und Kosten für die medizinische Versorgung konfrontiert.

Quelle: Tasso

Türkei plant eine katstrophale Änderung des Tierschutzgesetzes

Die Türkei plant die Änderung des Tierschutzgesetzes § 5199.
Alle Straßentiere werden eingesammelt.
Geeignete Tiere werden an Versuchsfirmen verkauft
Für die Haltung von Haustieren muss eine Genehmigung bei den zuständigen Behörden/Ämtern beantragt werden, diese entscheidet über die Anzahl der Haustiere, die gehalten werden darf. Nach Belieben können sie von den Behörden wieder weggenommen werden.
Delphinarien werden nicht geschlossen, weiterhin Ausbeutung, Quälereien und Tod.
Zirkusse werden nicht verboten, weiterhin Quälereien und Tod.
Zoos werden nicht geschlossen, weiterhin Ausbeutung, Tod.
Tierversuche erlaubt!


Petition

Elefantentourismus: Geschäfte auf Kosten der Tiere

Für Asien- oder Afrikareisende bedeuten Erlebnisse mit Elefanten einen besonderen Höhepunkt ihres Urlaubs. Die Faszination, die die grauen Riesen auf Menschen ausübt, birgt eine Chance: Der Tourismus hat großes Potenzial für den Schutz der bedrohten Tiere – denn lebende Elefanten sind mehr wert als tote Tiere.
Doch der Tourismus kann auch zur Gefahr für die Rüsseltiere werden, wenn das gewinnbringende Geschäft die Nachfrage nach Tieren in Gefangenschaft fördert: Immer mehr Elefanten werden extra für Tourismus-Attraktionen gefangen. Zudem werden Elefanten in vielen Urlaubsländern brutal dressiert und unter katastrophalen Bedingungen gehalten.

Rohe Gewalt: Die Unterwerfung der grauen Riesen

Damit Elefanten auf Befehle von Menschen gehorchen und als Arbeitstier, für Prozessionen oder als Touristenattraktion eingesetzt werden können werden sie brutal unterworfen: Der Wille der starken Wildtiere soll mit Gewalt gebrochen werden – oft bereits bei Babys, die sich noch nicht wehren können.
Aufnahmen zeigen die grausame Unterwerfung: Die Peiniger fixieren Elefanten mit Ketten an den Beinen und quälen sie mit Wasser-, Nahrungs- und Schlafentzug. Die Tiere werden mit einem spitzen Elefantenhaken auf besonders empfindliche Körperstellen geschlagen. Dieser sogenannte Ankus bleibt immer im Einsatz – um die Elefanten ihr Leben lang daran zu erinnern, wer die Oberhand hat. Schließlich sind Elefanten für Menschen jederzeit gefährlich. Jedes Jahr werden Dutzende Menschen von Elefanten getötet oder schwer verletzt. Auch bei touristischen Veranstaltungen kommt es immer wieder zu Unfällen. Diese Gefahr wird Touristen und Öffentlichkeit ebenso verschwiegen, wie die grausamen Dressurmethoden. Doch Narben, Verletzungen und Ketten deuten vielfach auf das Martyrium hin.

Dont‘s

  • Bitte entscheiden Sie sich gegen Elefantenreiten
  • Geben Sie kein Geld aus für Fotos mit Elefanten Strand und geben Sie bettelnden Elefanten-Mahouts kein Geld.
  • Unterstützen Sie keine Projekte, die Touristen Mahout sein lassen.
  • Meiden Sie Elefantencamps, die direkten Kontakt mit Menschen ermöglichen
  • Festumzüge sind für Elefanten nicht nur unangenehm und sehr anstrengend – zudem schaffen immer mehr dieser Touristenattraktionen mehr Bedarf nach Elefanten. Bitte besuchen Sie lieber traditionelle Feste, auf denen keine Elefanten vorgeführt werden.

Do's:

  • Bewundern Sie freie Elefanten unter professioneller Führung
  • Besuchen Sie Nationalparks oder seriöse Auffangstationen. Achten Sie dabei unbedingt immer auf die Vorgaben der Parkverwaltung bzw. der Einrichtung.
  • Bitte weisen Sie auch Reiseveranstalter und Hotels, die mit Veranstaltungen mit direktem Kontakt werben, auf die Tier- und Artenschutzproblematik hin. Beschweren Sie sich bitte, wenn Sie Zeuge von Misshandlungen werden.


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Das unterschätzte Gefühlsleben der Fische



Für die meisten Menschen gelten Fische - mit 32.000 bekannten Spezies sind sie artenreicher als alle anderen Wirbeltiere zusammen - im Normalfall bloß als Nahrungsmittel, bestenfalls als Haustiere. Immerhin: Als Versuchstiere stehen sie an zweiter Stelle hinter den Mäusen.
Wie Fische behandelt werden, kümmert die Öffentlichkeit allerdings wenig - und ist somit auch nicht interessant für die Politik. Dieses mangelnde Interesse hänge auch damit zusammen, dass man ihnen kein Bewusstsein und auch keine kognitiven Fähigkeiten zutraue. Und das wiederum werde wohl auch dadurch beeinflusst, dass Mensch und Fisch in ihren jeweiligen Umgebungen eher selten Berührungspunkte haben.

Fische sind viel intelligenter als angenommen.

Fische haben ein gutes Erinnerungsvermögen, und sie leben in komplexen sozialen Gemeinschaften, in denen sie Beziehungen knüpfen und voneinander lernen können. Dadurch werde sogar das Entstehen kultureller Traditionen gefördert. Außerdem könnten bestimmte Knochenfische sich und andere Artgenossen erkennen.
Manche Arten seien aber auch imstande Werkzeuge zu benutzen und verwenden die gleichen Methoden zum Einschätzen von Mengen wie Menschen. Ihr Verhalten gleiche stark dem von Primaten, abgesehen davon, dass sie nicht die Fähigkeit zur Imitation besitzen. Der Grad der mentalen Komplexität gleiche dem der meisten anderen Wirbeltiere.
Vor allem aber fänden sich zunehmend Hinweise, dass Fische ein dem Menschen ähnliches Schmerzempfinden besitzen. Das Gehirn von Fischen unterscheidet sich zwar von dem anderer Wirbeltiere, es finden sich aber viele analoge Strukturen, die ähnliche Funktionen haben.
Eine definitive Antwort auf die Frage nach dem Maß des Bewusstseins bei nichtmenschlichen Wirbeltieren hat die Wissenschaft zwar noch nicht. Angesichts der vielen Hinweise auf den hohen kognitiven Entwicklungsstand und das Schmerzempfinden ist dringend anzuraten, Fischen das gleiche Maß an Schutz angedeihen zu lassen wie jedem anderen Wirbeltier. Das hätte Folgen für die Fischindustrie.

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Petition für die Tauben

 

40 % und mehr von Mio von Tauben, die jedes Jahr von den Züchtern per Tauben“sport“ hunderte km von ihrem Heimatschlag entfernt „aufgelassen“ werden - in Wahrheit ausgesetzt - finden den Heimweg nicht und stranden in Städten, wo sie der behördlichen Verfolgung ausgesetzt sind und ein erbärmliches Leben auf der Straße fristen müssen. Füttern verantwortungsbewußte Bürger die Tiere, werden sie an ihrer Hilfeleistung gehindert, kriminalisiert und ebenfalls verfolgt.

Die Städte bezeichnen die Stadttauben - sie sind Haustiere, keine Wildtiere - als Gesundheitsschädlinge und Gebäudeschädiger. Diese Behauptungen sind frei erfunden. Sie sollen den allgemeinen Taubenhaß schüren, was gut funktioniert. Tauben sind keineswegs Krankheitsüberträger in dem von den Städten dargestellten Sinn: In keiner Stadt sind durch Stadttauben erkrankte Passanten bekannt oder nachgewiesen. Selbst wenn dem so wäre, ist das Aushungern absolut unzulässig. Tieren den langsamen Hungertod zu verordnen, ist Verstoß gegen das TSchG, gegen Sitte und Moral, gegen die Menschenrechte der Taubenfütterer und damit doppelter Verstoß gegen das Grundgesetz. Taubenkot zerstört auch keine Gebäude, das vollbringt der Mensch mit seinem sauren Regen allein. Die Beseitigung des Taubenkots, um den es den Städten in Wahrheit geht, ergibt ebenfalls keine Berechtigung, die Tiere durch Aushungern zu töten. Die großen Städte beseitigen täglich hunderte Tonnen Menschenmüll: Damit kann der Kot der hungernden Tauben nicht auch nur im entferntesten konkurrieren. Selbst wenn! Mit der Existenz von Taubenschlägen fiele der Kot dann dort an und wäre leicht zu beseitigen. Straßenabfälle, den ganzen Tag unter Lebensgefahr zusammengesucht, sind keine Taubennahrung und kein überreiches Nahrungsangebot, wie ebenfalls dreist behauptet wird. Deshalb erleben ca. 98 % der Taubenkinder das 1. Lebensjahr nicht. Obwohl die Tauben bei ordentlicher Haltung 20 Jahre und älter werden, können die Stadttauben ihre Hunger- und Streßsituation, die die Städte ihnen verordnen, gerade 2 Jahre lang überleben. Mit der Hungerverordnung unterbleibt das Brüten in keiner Weise, wie weiter behauptet wird. Zum Brüten sind die Tauben nämlich gezüchtet worden, und so brüten sie auch in ihrer Hungersituation, was die Taubenkinder mit ihrem Leben bezahlen.
Ohne den "Taubensport", der aus mehreren Gründen per se Tierquälerei ist, keine "lästigen" Tauben, deshalb: Die Ursache der Taubenpräsenz, den "Sport“, verbieten und die verirrten Vögel in den Taubenschlägen mit artgerechter Nahrung (Körnergemisch, Wasser, Grit) versorgen - incl. Eieraustausch.
Ursachenbeseitigung statt tödlicher Kosmetik am Symptom.
Wir haben bei den Tauben die gleiche Situation wie bei den Straßentieren in Europa: Beides eine Schande für unsere Kultur und staatlicher Frevel.


Petition

Der „Todeszoo“ von Surabaya sollte unbedingt schließen

50 tote Tiere in drei Monaten

Wer den Zoo von Surabaya in Indonesien schon einmal besucht hat, weiß, welch großem Leid die in diesem Zoo gefangenen Tiere Tag für Tag ausgesetzt sind. Sie sind gezwungen, in vermüllten, kahlen und engen Käfigen zu leben, die nicht das Geringste mit ihrem natürlichen Lebensraum zu tun haben und ihnen keinerlei Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Für die Tiere ist dieser Zoo die wahre Hölle auf Erden. Ein ehemaliges Mitglied der Zooleitung sagt, dass im Zoo von Surabaya allein in den letzten drei Monaten 50 Tiere starben – und das ist nur ein Bruchteil der unzähligen Tiere, die in dieser heruntergekommenen Einrichtung bislang gelitten und den Tod gefunden haben.
 

Sonntag, 8. Juni 2014

Erneute Petition gegen die barbarische Tötung von Hunden in Rumänien

Petition gegen die barbarische Tötung von Hunden in Rumänien

Petition

Petition zur Verbesserung des Jagdgesetzes zum Schutze der Tiere

Die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg will endlich einige längst überfällige Verbesserungen in das Landesjagdgesetz einbringen. Obwohl lediglich geplant ist, die schlimmsten Tierquälereien bei der Jagd einzuschränken, laufen die Jäger und einige Politiker Sturm gegen die Gesetzesnovelle.

Aktionstag Kollege Hund

Am 26. Juni ruft der Deutsche Tierschutzbund alle Unternehmen auf, sich am Aktionstag „Kollege Hund" zu beteiligen. 
 
Der tierische Schnuppertag findet bundesweit bereits zum siebten Mal statt. Aus gutem Grund, denn mit dem Kollegen Hund verbessert sich das Arbeitsklima, Stress wird abgebaut und die Motivation steigt - und so bewährt sich der Hund auch im Arbeitsalltag als treuer, verlässlicher Freund des Menschen. 
Alle teilnehmenden Betriebe erhalten eine Urkunde als tierfreundlicher Betrieb. 
 
Anmeldung 

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