Freitag, 26. Februar 2016

Das Wohl des Tieres steht über der Lust des Menschen:

Wer in Deutschland Sex mit Tieren haben will, dem droht eine Geldstrafe bis zu 25.000 Euro.

Zwei Sodomiten, die sich gegen das Verbot von Sex mit Tieren wehren, sind mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe gescheitert. Gott sei Dank !! :)
 
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an.
 
Mit dem Begriff Sodomie oder auch Zoophilie wird der "sexuelle Umgang" mit Tieren bezeichnet. Dabei sei nicht definiert, ob es dabei immer zur Penetration kommen müsse, schreibt die Tierschutzorganisation Peta.
 
Am beliebtesten seien Pferde und Hunde. Auf diese beiden Tiere entfielen 85 Prozent der Kontakte. Auch Ziegen und Rinder würden missbraucht, im asiatischen Raum zudem Hühner, Fische und Schlangen.

Tierschutzgesetz schreibt über "artwidriges Verhalten"


Das Tierschutzgesetz verbietet, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen. Laut Tierschutzgesetz können Verstöße gegen das Verbot mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Die Richter bestätigten, dass der Schutz des Wohlbefindens von Tieren ein legitimes Ziel sei. 
 
Der Schutz der Tiere hat Verfassungsrang.
 
In Deutschland ist es laut Tierschutzgesetz verboten, "ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen".