Mittwoch, 16. Mai 2012

Zehn Jahre Tierschutz im Grundgesetz – eine traurige Bilanz

Die deutsche Tierschutzgesetzgebung hat glücklicherweise eine lange Geschichte. Schon im 19. Jahrhundert wurde der Tierschutz im damaligen Strafgesetzbuch erwähnt. Große Teile des 1972 verkündeten Tierschutzgesetzes gehen zurück auf Ansätze aus der Zeit des Dritten Reiches. Im Juli 2002 schließlich, vor ziemlich genau zehn Jahren also, wurde der Tierschutz durch den Bundestag als Staatsziel der BRD im Grundgesetz verankert.

Mit der Übernahme ins Grundgesetz ging man von der Verurteilung von Tierquälerei über zur aktiven Unterstützung des Tierschutzes, der „auch im Sinne künftiger Generationen“ gesetzmäßig zu betreiben sei. Deutsche Veterinärämter sind seitdem per Gesetz verpflichtet, die Einhaltung der tierschutzrelevanten Vorschriften zu überprüfen.
Es gibt  zwei positive Beispiele (geringfügig mehr Platz für Legehennen und Nerze), die gesetzlicher Tierschutz – wenn auch erst nach sehr langer Zeit und Übergangsfristen – erreicht hat. Doch die Zahl der Missstände überwiegt diese bei Weitem.

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