Sonntag, 19. Januar 2014

Katzenkastration im Spiegel des Rechts

In Deutschland gibt es rund 2 Millionen freilebend, ausgesetzte oder verwilderte Hauskatzen.
Unkontrollierte Vermehrung, Leid, Krankheiten und Seuchen sind die folgen.


Die Stadt Paderborn hat 2008 als erste Stadt in Deutschland per Verordnung geregelt, dass Halter ihre Freigängerkatzen ab dem 5. Lebensmonat von einem Tierarzt kastrieren und kennzeichnen lassen müssen. Ausnahmen sind  in begründeten Einzelfällen möglich.

Da juristische Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer solchen Verordnung bestehen, haben sich bisher nur etwa 250 andere Städte und Gemeinden ebenfalls für eine solche Regelung entschieden.

Der Gesetzgeber hat reagiert, allerdings nicht in dem Maße, wie Tierschützer sich das gewünscht hatten.

Im Juli 2013 ist die im Vorfeld viel diskutierte und von Tierschützern kritisierte Novelle des Tierschutzgesetzes in Kraft getreten. Das Thema Katzenkastration wurde im neu eingefügten § 13 b geregelt.

Danach können nun die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festlegen, in denen der unkontrollierte, freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verboten oder beschränkt sowie eine Kennzeichnung und Registrierung vorgeschrieben werden kann.

Tierschützer kritisieren diese Regelung jedoch, da es in diesem Paragraphen weiter heißt, dass dies nur für Gebiete gilt, in denen an den dort lebenden Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden festgestellt wurden, die diesem Gebiet zurückzuführen sind und die durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb dieses Gebietes  verringert werden können.

Das Verbot bzw. die Beschränkung des Freilaufs unkastrierter Katzen ist zudem auch nur dann zulässig, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.

Kritikpunkte an dieser Regelung sind u.a., dass die Regelung nicht flächendeckend und verpflichtend ist, dass die Hürden für eine Kastrationspflicht unangemessen hoch angesetzt und eine Beschränkung des Freigangs tierschutzwidrig sei.
Es bleibt nun abzuwarten, ob die Landesregierungen von ihrem Recht Gebrauch machen und selbst entsprechende Verordnungen erlassen oder die Zuständigkeit auf andere Behörden übertragen.

Fazit:

Nur durch die Einführung flächendeckender, gesetzlicher Regelungen zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen mit Freigang kann das Problem der Streunerkatzen und das daraus resultierende Katzenelend nachhaltig und tierschutzgerecht gelöst werden.

Quelle: TASSO