Sonntag, 10. Mai 2015

Erfolg: SPD und Grüne einigen sich auf das Jagdgesetz, das zum 1. Juli 15 in Kraft tritt.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehört das Verbot von Totschlagfallen; der Einsatz von Lebendfallen ist weiterhin erlaubt. Streunende Katzen dürfen in Zukunft nicht mehr abgeschossen werden. Zudem dürfen die etwa 80 000 Jäger in NRW nur noch bleifreie Munition verwenden. Außerdem wird die Liste der jagdbaren Arten reduziert, und es gibt Einschränkungen bei der Ausbildung von Jagdhunden.

Die Schnepfe steht ganzjährig unter Schutz.

Baujagd ist verboten - Wildschweine dürfen gefüttert werden.

Das Gesetz hat nur ein Ziel: Es soll durch Verbote die Jagd an sich unattraktiv machen.

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