Dienstag, 16. Oktober 2012

Die Jagd ist längst nicht mehr zeitgemäß.

Seit den 1950er Jahren, als die aktuelle deutsche Jagdgesetzgebung aus der Taufe gehoben wurde, hat es keine signifikanten Änderungen der Jagdgesetze im Hinblick auf den Tierschutz und die seit Jahrzehnten vorliegenden Forschungsergebnisse gegeben. Daran hat weder die Einführung des Tierschutzgesetzes, welches die Jagd quasi als Ausnahme von der Regel akzeptiert, noch die Änderung des Grundgesetzes hinsichtlich des Tierschutzes etwas geändert. Der Anteil der Jäger an der Bevölkerung beträgt zwar nur etwa 0,4 %, in der politischen Szene aber sind sie überproportional vertreten und betreiben erfolgreich ihre Verhinderungspolitik.

Ein Unding ist es ferner, dass die Jagd in Deutschland ganzjährig ausgeführt wird. Zahlreiche Tierarten haben in vielen Bundesländern überhaupt keine Schonzeiten (z.B. der Fuchs, das Wildschwein). Noch im Februar finden auf gefrorenem und schneebedecktem Boden große Gesellschaftsjagden statt, obwohl das Bundesjagdgesetz schon heute regelt, dass eine Beunruhigung des Wildes nicht stattfinden darf. Gerade in den Wintermonaten führt das regelmäßig dazu, dass insbesondere das in der Winterruhe befindliche Rehwild dringend erforderliche Reserven auf der Flucht vor Hunden und Jägern verbraucht - manchmal bis hin zur Erschöpfung.

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