Montag, 7. April 2014

UN-Gericht verbietet Japanern Walfang

Das höchste UN-Gericht hat Japan den Walfang in der Antarktis verboten. Dieser Walfang diene kommerziellen und nicht wissenschaftlichen Zwecken, urteilte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Japan müsse deshalb die Jagd auf die Meeressäuger beenden.

Tokio müsse sämtliche Genehmigungen und Lizenzen zurückziehen, die es im Rahmen eines Abkommens über die Jagd zu wissenschaftlichen Zwecken vergeben habe. Neue Genehmigungen dürften nicht erteilt werden. Die Entscheidung des Gerichts fiel mit zwölf zu vier Stimmen.

Die japanische Regierung erklärte in einer Stellungnahme, sie bedaure die Entscheidung des IGH und sei enttäuscht. Als Staat, der internationales Recht achte, wolle man dem Urteil aber Folge leisten.