Montag, 21. April 2014

Schlachthofüberwachung gefordert


In bestimmten EU-Staaten bis zu 75 %* der Tiere bei vollem Bewusstsein ein extrem qualvolles Ende: 

Entweder werden sie aus bestimmten Gründen vor der Schlachtung überhaupt nicht betäubt, oder diese ist unzureichend (wirkt weder lang noch stark genug). Sie werden dann - oft maschinell  -    amputiert, aufgeschnitten, verbrüht, in Teile zerlegt oder verbluten – meist kopfüber an Haken hängend – qualvoll lang, in unerträglichem Schmerz zuckend, laut stöhnend oder aufbrüllend. 

Die Hauptgründe sind neben einer grundsätzlichen Hintanstellung des Tierschutz-Prinzips Akkordarbeit, Kostenersparnis, Gewinnmaximierung bis hin zu hemmungsloser Profitgier, aber auch erhebliche Mängel bei den Betäubungsgeräten. Diese unerträglichen Zustände stellen einen schwerwiegenden Verstoß gegen die deutsche Tierschutz-Schlachtverordnung wie gegen europäische Tierschutzgesetze dar und stellen die Glaubwürdigkeit der gesamten EU-Tierschutzpolitik in Frage.  

Deswegen wird eine Videoüberwachung gefordert.

Petition