Sonntag, 6. Juli 2014

Was tun, wenn Sie Tierleid beobachten

Dokumentieren

Dokumentieren Sie jeden Missstand fotografisch oder per Video (Handy Qualität ist ausreichend)
 

Bericht schreiben

Schreiben Sie Ihre Beobachtungen auf. Was wurde wo beobachtet und wann, gibt es Zeugen. Je mehr Infos Sie haben umso besser.
 

Tierschutzrecht

Prüfen Sie, ob die Tierhaltung gegen geltendes Tierschutzrecht verstößt. (link weiter unten)
 

Veterinäramt verständigen

Erstatten Sie beim zuständigen Veterinäramt Anzeige. Fügen Sie die erstellten Bildbeweise und Zeugenangaben bei. 
 

Veterinäramt handelt nicht

Wenn das zuständige Veterinäramt nicht handelt, scheuen Sie nicht, die Tierretter über das unten stehende Formular zu kontaktieren!
 
Formular zum Melden eines Missstandes bei den Tierrettern

Was tun bei einem akuten Notfall

Wer ein akut leidendes, verletztes oder misshandeltes Tier beobachtet und nicht selber die Möglichkeit hat zu helfen, kann sich jederzeit an die Polizei oder Feuerwehr wenden.

Akuter Notfall?

Rufen Sie die Polizei 110 oder Feuerwehr 112 an.
 

Tierschutzrecht

Generell gilt für alle Tiere in Deutschland das Tierschutzgesetz. Dieses ist jedoch sehr allgemein formuliert. Daher ist es schwer, gegen jemanden vorzugehen, der ein Tier nicht artgerecht hält.Für einige Tierarten und Tierhaltungsformen gibt es konkrete Verordnungen oder nicht rechtsverbindliche Leitlinien oder Gutachten.

link zum Tierschutzrecht im einzelnen

Anzeige

Wer einen Tierhaltungsmissstand anzeigen möchte, sollte dies schriftlich bei der zuständigen Veterinärbehörde oder bei der Staatsanwaltschaft tun.
Bei der Anzeige sollten die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, eine Verordnung, ein Gutachten oder eine Leitlinie konkret aufgeführt werden.
Zudem müssen der Halter und dessen Adresse angegeben werden.
Hilfreich ist es immer, wenn Beweismittel (Fotos oder Videos) zur Verfügung gestellt und Zeugen benannt werden.


weitere Infos