Sonntag, 6. Februar 2011

Kastenstand - der Horror jeder Zuchtsau

Kastenstände sind körpergroße sargähnliche Einzelkäfige für Zuchtsauen, durch die fast jede Bewegung unmöglich gemacht wird. Derzeit stehen viele Zuchtschweine ihr ganzes Leben lang im völligen Stillstand in diesen Käfigen. Eine neue Verordnung wird derzeit diskutiert, die diese barbarischen Zustände verbieten könnte.

Kastenstände in Österreich

Diese extrem tierquälerischen Käfige, die Muttersauen zu fast völliger Bewegungslosigkeit verdammen, sind in Österreich der Standard bei der Schweinezucht. Derzeit stehen manche Zuchtschweine fast ihr ganzes Leben lang in diesen Käfigen. Ab 2013 ist die Verwendung der Käfige in den ersten 4 Wochen nach dem Befruchten und ab 1 Woche vor dem Geburtstermin und 4 Wochen danach, also insgesamt ca. 9 Wochen, erlaubt. Sauen werden durchschnittlich 2,5 Mal pro Jahr gedeckt, d.h sie verbringen auch ab 2013 praktisch die Hälfte ihres Lebens in Kastenständen. Die metallenen Käfige verhindern ein Umdrehen und auch sonst fast alle Bewegungen der Tiere. Einzig Aufstehen und Niederlegen sind noch möglich.

Das Bundestierschutzgesetz schreibt folgendes vor:

Verbot der Tierquälerei

§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer 10. ein Tier [...] einer Bewegungseinschränkung aussetzt und ihm dadurch Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt;

Bewegungsfreiheit

§ 16. (1) Die Bewegungsfreiheit eines Tieres darf nicht so eingeschränkt sein, dass dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird.
(2) Das Tier muss über einen Platz verfügen, der seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist.


Damit widerspricht sich der Gesetzgeber selbst, da die Tierhaltungsverordnung Kastenstände in oben erwähnter Weise erlaubt, zumal eine Verordnung nicht die Grundsätze ihres übergeordneten Gesetzes brechen darf.

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