Zum diesjährigen Welttierschutztag am 4. Oktober rufen der Deutsche Tierschutzbund und seine Mitgliedsvereine das Leitmotto
„Stimme für die Tiere -
Für ein neues Tierschutzgesetz mit Verbandsklage"
aus.
Die bisher vorliegenden, wenigen Änderungsvorschläge der Bundesregierung zum
Tierschutzgesetz sind ungenügend. Absehbar ist, dass die Regierungsmehrheit im
Deutschen Bundestag weitergehende Änderungen ablehnen wird. Zu befürchten ist,
dass es sogar noch zu Verschlechterungen der Vorschläge kommt, beispielhaft das
Brandzeichen für Pferde. Daher wird es - unabhängig von der zeitnah anstehenden
Entscheidung im Gesetzgebungsverfahren - auch nach parlamentarischen
Entscheidungen nötig sein, den Druck zu erhöhen um ein Gesetz durchzusetzen,
durch das Tiere wirklich geschützt werden.
Pressemeldung vom August 12
Bittere Realität beim Umgang mit Tieren
Bislang ist das Tierschutzgesetz eher ein Nutzgesetz:- In der Landwirtschaft werden Tiere für ihre Haltung „zurechtgestutzt": Beispielsweise werden Hühnern die Schnäbel abgeschnitten, Ferkel ohne Betäubung kastriert, Rinder unter Schmerzen enthornt.
- Bei der Schlachtung landwirtschaftlich genutzter Tiere ist nicht sichergestellt, dass sie angst- und schmerzfrei sterben.
- In Wissenschaft und Industrie müssen Tiere noch immer leiden und sterben, obwohl tierversuchsfreie Alternativen verfügbar sind.
- Im Gegensatz zu anderen Ländern ist in Deutschland die Haltung von Tieren zur reinen Fellgewinnung weiterhin erlaubt.
- In Wanderzirkussen dürfen Wildtiere wie Tiger, Bären oder Elefanten noch immer mitgeführt werden, obwohl eine tiergerechte Haltung dort prinzipiell nicht möglich ist.