Montag, 10. September 2012

Erfolg in Schleswig: Weitere Nerzfarm muss schließen!


Mit einem Erfolg für den Tierschutz endete vorläufig ein weiteres Gerichtsverfahren:

  Der Betreiber einer Nerzfarm in Schleswig-Holstein weigerte sich, die seit Ende 2011 gültige geänderte Tierschutzverordnung umzusetzen, die bessere Haltungsbedingungen für Nerze vorschreibt.
Das Verwaltungsgericht Schleswig wies die Klage jedoch ab und bestätigte somit die Rechtmäßigkeit der neuen Tierschutzverordnung. Zwar hat der Farmer noch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen, Tierschützer rechnen aber nicht mit Chancen auf Erfolg für den Züchter.
Dieses Urteil reihe sich ein in entsprechende Entscheide gegen den Betrieb der alten Nerzfarmen. Die Züchter, die ihre Farmen nicht umgerüstet haben, verstoßen gegen geltendes Recht. Es ist davon auszugehen, dass das Ende der gewerblichen Pelztierzucht in Deutschland kurz bevor steht.

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