Freitag, 28. September 2012

Gesetzlich vorgeschriebene Videoüberwachung

Es wird eine gesetzlich vorgeschriebene Videoüberwachung europaweit an allen Schlachthöfen und eine Dokumentation der Fehlbetäubungen gefordert. 

Zur Durchsetzung des geltenden Tierschutz- und auch Arbeitsschutzgesetzes ist eine durchgängige Kontrolle sowie Dokumentation mittels Video-Überwachung unabdingbar. Die Statistik über festgestellte Verstöße gegen die Tierschutz-Schlachtverordnung muss unbedingt verpflichtend eingeführt werden! Die Videos sowie die Statistik müssen von den Amtsveterinären kontrolliert und ausgewertet werden, damit den bisherigen schweren Missstände in den deutschen Schlachthöfen Einhalt geboten wird.


Praxis auf deutschen Schlachthöfen - In fünf Sekunden kommt der Tod
Auf deutschen Schlachthöfen müssen die Tiere häufig unnötig leiden.
Die Fehlerquote beim Schlachten von Rindern liegt teils bei über neun
Prozent, bei Schweinen sogar bei bis zu 12,5 Prozent.
Grund ist die Akkordarbeit auf Schlachthöfen.
Nur fünf Sekunden bleiben für das fachgerechte Töten.
Das sind weit über 700 Schweine pro Stunde.
Bis zu 60 Prozent aller Schlachttiere werden nach Aussage der EU in unbetäubtem Zustand lebend zerlegt.

Petition