Dienstag, 4. März 2014

Stop den Robbenjägern auf Sylt

Eigentlich dürfen Seehunde seit 1974 in Schleswig-Holstein nicht mehr gejagt werden. Jedoch unterliegen sie noch immer dem Jagdrecht. Rund 40 von der Landesregierung eingesetzte Seehundjäger dürfen daher beim Auffinden von hilflosen Tieren über deren Leben oder Tod entscheiden.

In den letzten Monaten haben die Jäger zahlreiche Tiere an den Stränden erschossen.

Nicht Jäger, deren Hobby es ist Lebendes in Totes zu verwandeln, sollten darüber entscheiden, ob ein verletztes oder krankes Tier gesund gepflegt werden kann, sondern Tierärzte.

Die  Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, Seehunde aus der Liste der jagdbaren Arten zu streichen und dafür Sorge zu tragen, dass junge, kranke und verletzte Tiere in Zukunft von Tierärzten und nicht von Jägern erst versorgt werden.

Tierärzte statt Todesschützen!

Petition