Montag, 23. Juni 2014

Petition für die Tauben

 

40 % und mehr von Mio von Tauben, die jedes Jahr von den Züchtern per Tauben“sport“ hunderte km von ihrem Heimatschlag entfernt „aufgelassen“ werden - in Wahrheit ausgesetzt - finden den Heimweg nicht und stranden in Städten, wo sie der behördlichen Verfolgung ausgesetzt sind und ein erbärmliches Leben auf der Straße fristen müssen. Füttern verantwortungsbewußte Bürger die Tiere, werden sie an ihrer Hilfeleistung gehindert, kriminalisiert und ebenfalls verfolgt.

Die Städte bezeichnen die Stadttauben - sie sind Haustiere, keine Wildtiere - als Gesundheitsschädlinge und Gebäudeschädiger. Diese Behauptungen sind frei erfunden. Sie sollen den allgemeinen Taubenhaß schüren, was gut funktioniert. Tauben sind keineswegs Krankheitsüberträger in dem von den Städten dargestellten Sinn: In keiner Stadt sind durch Stadttauben erkrankte Passanten bekannt oder nachgewiesen. Selbst wenn dem so wäre, ist das Aushungern absolut unzulässig. Tieren den langsamen Hungertod zu verordnen, ist Verstoß gegen das TSchG, gegen Sitte und Moral, gegen die Menschenrechte der Taubenfütterer und damit doppelter Verstoß gegen das Grundgesetz. Taubenkot zerstört auch keine Gebäude, das vollbringt der Mensch mit seinem sauren Regen allein. Die Beseitigung des Taubenkots, um den es den Städten in Wahrheit geht, ergibt ebenfalls keine Berechtigung, die Tiere durch Aushungern zu töten. Die großen Städte beseitigen täglich hunderte Tonnen Menschenmüll: Damit kann der Kot der hungernden Tauben nicht auch nur im entferntesten konkurrieren. Selbst wenn! Mit der Existenz von Taubenschlägen fiele der Kot dann dort an und wäre leicht zu beseitigen. Straßenabfälle, den ganzen Tag unter Lebensgefahr zusammengesucht, sind keine Taubennahrung und kein überreiches Nahrungsangebot, wie ebenfalls dreist behauptet wird. Deshalb erleben ca. 98 % der Taubenkinder das 1. Lebensjahr nicht. Obwohl die Tauben bei ordentlicher Haltung 20 Jahre und älter werden, können die Stadttauben ihre Hunger- und Streßsituation, die die Städte ihnen verordnen, gerade 2 Jahre lang überleben. Mit der Hungerverordnung unterbleibt das Brüten in keiner Weise, wie weiter behauptet wird. Zum Brüten sind die Tauben nämlich gezüchtet worden, und so brüten sie auch in ihrer Hungersituation, was die Taubenkinder mit ihrem Leben bezahlen.
Ohne den "Taubensport", der aus mehreren Gründen per se Tierquälerei ist, keine "lästigen" Tauben, deshalb: Die Ursache der Taubenpräsenz, den "Sport“, verbieten und die verirrten Vögel in den Taubenschlägen mit artgerechter Nahrung (Körnergemisch, Wasser, Grit) versorgen - incl. Eieraustausch.
Ursachenbeseitigung statt tödlicher Kosmetik am Symptom.
Wir haben bei den Tauben die gleiche Situation wie bei den Straßentieren in Europa: Beides eine Schande für unsere Kultur und staatlicher Frevel.


Petition