Sonntag, 2. Oktober 2011

EU-Vogelschutzrichtlinie verbietet jede Art von Vogelfang

Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen den Inselstaat Malta eingeleitet.
In Malta ist es immer noch erlaubt, Singdrosseln, Wachteln, Turteltauben und Goldregenpfeifern als lebende Köder für die Jagd in riesigen Netzen zu fangen.
Diese Fanggenehmigung widerspricht der EU-Vogelschutzrichtlinie, die jede Art von Vogelfang verbietet.
Brüssel wird das Verhalten von Malta nicht dulden.

(Vogelschutz-Newsletter 25/11)