Freitag, 9. März 2012

Schächtverbot

Noch immer werden in Deutschland jedes Jahr Tiere aus religiösen Gründen ohne Betäubung geschächtet.
Das heißt, den Tieren wird bei vollem Bewusstsein der Hals mit einem Messer aufgeschlitzt, Muskeln, Schlagadern, Luft- und Speiseröhre durchtrennt. Erstickungsanfälle mit höllischen Schmerzen, Atemnot und panischer Angst sind die Folge. Oft ringen die geschächteten Tiere minutenlang mit dem Tod, versuchen immer wieder aufzustehen oder zu fliehen.
Eigentlich verbietet das Tierschutzgesetz eine solche Tierquälerei, doch es können Ausnahmegenehmigungen aus religiösen Gründen beantragt werden.
Eine Änderung des Tierschutzgesetzes könnte dieser Grausamkeit ein Ende setzen, doch seit Jahren wird ein vorliegender Änderungsantrag des Bundesrats nicht umgesetzt.