Dienstag, 4. Dezember 2012

Bundesregierung will Sodomie unter Strafe stellen

Dafür soll das Tierschutzgesetz verschärft werden.

Bisher werden sexuelle Handlungen an Tieren nur bestraft, wenn ein Tier dadurch erhebliche Verletzungen erleidet oder stirbt. Künftig sollen sexuelle Handlungen von Menschen an Tieren auch dann strafbar sein, wenn das Tier dabei keine Verletzungen davonträgt.


Derzeit finden Beratungen zu der Gesetzesnovelle statt. Noch im Herbst sollen Bundestag und Bundesrat über das Gesetz abstimmen.  Sodomie künftig mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bestraft werden.

Es darf nicht sein, dass jemand einem Tier Schmerzen und Leiden, die zu Verhaltensstörungen führen können, zufügen kann, ohne dass er dafür belangt wird. Mit dem expliziten Verbot wird die Ahndung erleichtert und der Schutz der Tiere erhöht.