Dafür soll das Tierschutzgesetz verschärft werden.
Derzeit finden Beratungen zu der Gesetzesnovelle statt. Noch im Herbst sollen Bundestag und Bundesrat über das Gesetz abstimmen. Sodomie künftig mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bestraft werden.
Es darf nicht sein, dass jemand einem Tier Schmerzen und Leiden, die zu Verhaltensstörungen führen können, zufügen kann, ohne dass er dafür belangt wird. Mit dem expliziten Verbot wird die Ahndung erleichtert und der Schutz der Tiere erhöht.