Samstag, 23. Februar 2013

Kein Urlaub in Dänemark

 
Seit dem 01.07.2010 gilt in Dänemark ein neues Hundegesetz, dass erst jetzt voll zur Anwendung kommt und auch jetzt erst ins Bewusstsein der Hundehalter.
 
Nach diesem Hundegesetz sind z. Zt. 13 Hunderassen verboten (u.a. auch viele Herdenschutzhunde und über 10 weitere Hunderassen stehen auf einer Beobachtungsliste zum Verbot), in den Sommermonaten besteht an den Stränden generelle Leinenpflicht, Hunde dürfen nicht mehr in ein Lokal mitgenommen werden und kommt es zu einem noch so geringen Beissvorfall, kann der Hund eingezogen und getötet werden. Das betrifft auch Touristen, also Hundehalter, die nur ein paar Tage oder Wochen in Dänemark Urlaub machen wollen.
 
In den allermeisten Fällen erfolgt die Tötung in kürzester Zeit, so dass ein Halter kaum Gelegenheit hat, zu reagieren.
 
 
Es wurden auch schon Hunde umgebracht, die dann anschließend in einem Gerichtsverfahren „freigesprochen“ wurden, nur das hilft dann nichts mehr, wenn die Hinrichtung bereits vollzogen wurde.
 
Mittlerweile wurden seit dem Jahr 2010 über 1400 Hunde getötet.
 
Dieses Gesetz verstößt gegen jede europäische Tierschutznorm.