1. Wenn Lebensgefahr für das Tier besteht
Befindet sich das Tier in einer lebensbedrohlichen Situation, sofort die nächstgelegene Polizeistation oder dem nächstgelegenen Tierarzt. anrufen.
2. Wenn Sie persönlich Zeuge von Grausamkeit gegen Tiere werden
Als persönlicher Zeuge von akuter Grausamkeit gegen Tiere unverzüglich bei der örtlichen Polizeistation Anzeige gegen die betreffende Person erstatten.
3. In weiteren Fällen:
Gespräch suchen
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Unterstützung suchen: Sollte ein Gespräch nicht möglich sein, kann man die lokale Tierschutzorganisation, das Tierheim, die örtlichen Polizei oder die Veterinärbehörde um Hilfe bitten.
Beweise sammeln: Für die Meldung eines Missstands sollten Argumente und Erkenntnisse detailliert schriftlich festhalten werden mit Datum und Uhrzeit, sowie genauen Ort. Unerlässlich sind aktuelles Bild- oder Videomaterial, das datiert sein sollte, denn alle Vorwürfe gegen den Halter müssen bewiesen werden. Versucht werden sollte auch, kurze und sachlich gehaltene schriftliche Aussagen von anderen Zeugen einzuholen.
Melden des Missstands
Am Ball bleiben
Medien einschalten
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