Freitag, 24. Februar 2012

Das Tier als Mitgeschöpf

Seit 1972 gibt es ein Tierschutzgrundgesetz. "aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf", um das "Leben und Wohlbefinden schützen zu können".

Grundsätzlich gilt:
"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen" (§ 1 TierSchG)

2002 erhielt der Tierschutz durch die Aufnahme in das Grundgesetz Verfassungsrang (Artikel 20a Grundgesetz).

Es stellt sich die Frage, ob ein Gaumengenuss von einigen Minuten ein lebenslanges Einsperren und einen frühzeitigen, gewaltsamen Tod rechtfertigt und als "vernünftiger Grund" gelten kann.
Leider werden in den Gesetzen viel zu oft wirtschaftliche Gesichtspunkte vor das Wohl der Tiere gestellt.
Die Verantwortung für das Mitgeschöpf Tier ist in der "Fleischwirtschaft" und "Tierproduktwirtschaft" nicht erkennbar, ganz zu schweigen vom Schutz seines Wohlbefindens oder Lebens.

Quelle: PETA (Dr. sc. agr. Edmund Haferbeck)