Laut Pressemitteilung orientiert sich der Verordnungsentwurf des Bundesagrarministeriums eng an den Bedürfnissen der Kaninchen und berücksichtigt auch ihr typisches Bewegungsverhalten, wie die so genannten Hoppel-Sprünge und die aufgerichtete Haltung. Vorgeschrieben werden beispielsweise, dass der Boden in den Ställen künftig mit rutschfesten, trittsicheren Unterlagen sowie trockenen Liegeflächen ausgestattet sein muss.
Die sozialen Kaninchen dürfen nicht isoliert gehalten werden und müssen Zugang zu strukturiertem Raufutter wie Stroh oder Heu und zu geeignetem Nagematerial haben. Neben Größe des Stalles und Strukturierung soll es auch klare Vorgaben zur Beleuchtung und Raumtemperatur geben und eine erhöhte Ebene im Stall soll für ein möglichst hohes Wohlbefinden der Tiere sorgen.
Es bleibt abzuwarten, in wie weit sich die Bundesagrarministerin für die Belange der Mastkaninchen auch tatsächlich einsetzt.
Es besteht die Befürchtung, dass am Ende die neue Verordnung für die betroffenen Tiere nichts bringt und Hintertüren für die Mastkaninchenzüchter eingebaut sind. Für bestehende Anlagen soll eine Übergangsfrist von einem bis zu acht Jahren gelten.
(Quelle: Tierschutzpartei)