Mittwoch, 29. Oktober 2014

Verbandsklagerecht in NRW

Im letzten Jahr beschloss der Landtag in NRW, anerkannten Tierschutzorganisationen ein Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht einzuräumen. Damit haben Tierschutzvereine erstmals die Möglichkeit, Behördenentscheidungen zu prüfen und unter gewissen Voraussetzungen sogar gegen sie zu klagen.

Die Zahl der beantragten Genehmigungen für neue Mastanlagen, Tierversuchsvorhaben und sonstige Tiernutzungen geht alleine in NRW jedes Jahr in die Tausende. Jede Prüfung oder gar Klage durch einen anerkannten Tierschutzverein ist mit erheblicher Arbeit und auch Kosten verbunden.

Diese Tierschutzarbeit am Schreibtisch wird von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, doch jeder Sieg, der auf  diesem Wege errungen wird, kann nicht nur tausenden Tieren das Leben retten, sondern auch als Präzedenzfall die Genehmigungspraxis und sogar die Rechtslage nachhaltig ändern.